21-1733

Wohnmobilstandorte in den Marschlanden umsetzen

Antrag

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Gremium
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27.04.2023
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Meyns, Jacobsen und FDP-Fraktion

BAbg. Wohnrath und SPD-Fraktion

BAbg. Rüssau und Fraktion Grüne Bergedorf

 

 

Die Bezirksversammlung Bergedorf hat sich mit Beschluss vom 18.11.2020 (Drs. 21-0643) und vom 31.03.2022 (Drs. 21-1312) für die Einrichtung von Wohnmobilstellplätzen im Bezirk ausgesprochen.

Die Verwaltung hat entsprechende Vorarbeiten geleistet und die Anforderungen an die Stellplätze erarbeitet und im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz abgestimmt. Verwaltung und Politik stimmen darüber überein, dass ein entsprechendes Angebot sich an Touristen richtet, die für kurze Zeit (ein bis drei Tage) den Stellplatz nutzen. Nicht vorgesehen ist eine längerfristige Nutzung oder Dauernutzung.

 

Entsprechend sind die Anforderungen an das Angebot auf dem Stellplatz definiert, dass aus

-          Stromanschluss

-          Wasseranschluss

-          Ggf. Möglichkeit zur Fäkalienentsorgung

 

Zwei mögliche Standorte in den Marschlanden bieten dafür gute Voraussetzungen und sollten weiter untersucht werden.

  1. Tatenberger Deich in der Nähe des Tatenberger Weg
  2. Eichbaumpark Parkplatz P2 Nebenfläche

Beide Standorte zeichnen sich durch eine ruhige Lage aus und haben Zugang zur Dove Elbe bzw. zum Eichbaumsee. Die Anbindung an den ÖPNV ist bei beiden Plätzen gegeben und die Plätze eignen sich sehr gut als Ausgangspunkt für Ausflüge mit dem Fahrrad. An beiden Plätzen steht auch ein gastronomisches Angebot fußläufig zur Verfügung.

 

Das Konzept für die Bewirtschaftung der Plätze ist dabei unterschiedlich. Am Eichbaumsee müsste eine weitgehend automatisierte Lösung, betrieben durch einen Dienstleister, gefunden werden. In Tatenberg würde ein privater Betreiber die notwendigen Investitionen für den Stellplatz tätigen und ihn auch betreiben.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten

  1. die Umsetzungsmöglichkeit an beiden Standortalternativen weiter zu untersuchen,
  2. die Vor- und Nachteile des jeweiligen Standortes zu analysieren,
  3. zu prüfen, ob weitere Investitionen in die Infrastruktur oder bauliche Maßnahmen für die Realisierung der Wohnmobilstellplätze erforderlich sind,
  4. ein Konzept für die Betreibermodelle zu erstellen,
  5. dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz im Juni 2023 über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

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