Wohnmobil- und Wohnwagenstellplätze für Touristen in Billwerder-Moorfleet
Der Regionalausschuss hat sich am 21.03.2017 mit der Einrichtung eines Platzes für Wohnmobil- und Wohnwagenstellplätze am Dweerlandweg beschäftigt. Die Bezirksversammlung hat dann am 27.04.2017 folgenden Beschluss (vgl. Drs. 20-1139.01) gefasst:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert,
Prüfungsergebnis
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Überlegungen, am Dweerlandweg einen Durchreiseplatz für Wohnmobile einzurichten. Dieser Platz sollte überwiegend dazu dienen, Kurzzeitgästen bzw. Durchreisenden autobahnnah einen Stellplatz anzubieten, der aufgrund der relativ guten Erreichbarkeit der S-Bahn auch einen Besuch der Hamburger Innenstadt und anderer Sehenswürdigkeiten in Hamburg ermöglicht. Initiativen dazu gab es seitens der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und seitens privater Betreiber. Letztendlich hat sich aber keine der Initiativen durchgesetzt oder wurde mit Nachdruck verfolgt. Viele Bewerber haben von der Fläche Abstand genommen, nachdem sie vom Bezirksamt über den langen Planungszeitraum (Aufstellung eines Bebauungsplanes nötig) informiert wurden. Einige haben dann aber auch an anderer Stelle außerhalb des Bezirks eine Möglichkeit gefunden, einen Wohnmobilstellplatz zu realisieren.
Die ca. 3 ha große Fläche befindet sich zwischen vorhandenen Kleingärten entlang der Bahnlinie, einer an der A 1 gelegenen Ausgleichsfläche, der Abbaufläche von RBS Kiesgewinnung und einem gewerblichen Flächenpotenzial des Flächennutzungsplans (vgl. anhängenden Plan). Die Fläche befindet sich in städtischem Besitz und wird derzeit als Kleilager für den Deichbau genutzt. Diese Nutzung ist bis 31.12.2021 befristet. Zu gegebener Zeit wird zu prüfen sein, ob evtl. eine Verlängerung für diese Nutzung benötigt wird. Für eine kurzfristige Inanspruchnahme steht sie daher nicht zur Verfügung.
Grundsätzlich wurde in erster Linie aufgrund der Nähe zur A 1 und zur S-Bahn bereits in der Vergangenheit eine Eignung für eine Wohnmobilstellplatznutzung positiv bewertet. Es wäre allerdings zu prüfen, inwiefern ein derartiger Platz negative lärmtechnische oder verkehrliche Auswirkungen auf die Wohnnutzung am Alten Landweg haben könnte. Der Platz wäre vorrangig für Durchreisende geeignet, die Hamburg einen Kurzbesuch abstatten wollen. Ein Bezug zu Bergedorf wäre aufgrund der umliegenden vorhandenen und geplanten Nutzungen nur sehr schwer herzustellen.
Eine Entwicklung der Fläche für eine Wohnmobilnutzung wäre aufgrund des vorhandenen Planungsrechts (Außengebiet gemäß Baustufenplan bzw. Außenbereich nach § 35 BauGB) nur über die Aufstellung eines Bebauungsplans möglich. Dieser müsste in seiner Priorität gegenüber wichtigen anderen anstehenden Bebauungsplanverfahren für den Wohnungsbau abgewogen werden. Da aber überhaupt erst ab 2022 eine entsprechende Nutzung möglich wäre, könnte die Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplans auch noch zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Hierbei wäre auch zu berücksichtigen, dass sich der gesamte Raum in möglichen Veränderungsprozessen (Moorfleeter Wanne, NDR-Senderfläche, Entwicklung der GE-Potenzialfläche) befindet, die einen Einfluss auf die Entwicklung dieser Flächen haben könnten.
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
Lageplan