20-1139

Wohnmobil- und Wohnwagenstellplätze für Touristen in Billwerder-Moorfleet

Antrag

Sachverhalt

Antrag nach § 15 der GO der Herren Froh, Capeletti, Woller, Frau Garbers und CDU-Fraktion

 

Vor vielen Jahren bestand schon einmal mehrheitlich der Wunsch, einen Campingplatz für Touristen im Bezirk (insbesondere in den Vier- und Marschlanden) zu realisieren. Verschiedene Flächen wurden damals im Bezirk geprüft. Im Ergebnis sollte letztlich in Billwerder–Moorfleet, am Dweerlandweg, der Platz entwickelt werden (siehe Anlage). Das Bezirksamt (Grünabteilung) hatte auch schon Pläne mit einem Landschaftsgestalter entwickelt und im damaligen Ortsausschuss vorgestellt.

Aus welchen Gründen damals das Projekt nicht weiterentwickelt wurde ist nicht mehr genau zu ermittelt. Es mag sein, dass die damals noch anstehende Sandgewinnung und ein Sender des NDR, mit Ausstrahlungen von Kurz- und Mittelwellen, der Realisierung im Weg standen. Dies ist aber zwischenzeitlich Geschichte und derzeit ist dort nur ein Sender für DVB-T und andere, nicht gesundheitlich störenden, Frequenzen, im Betrieb.

Da der Standort im Besitz der FHH ist, und zwischenzeitlich auch positiv für eine geplante, aber nicht mehr verfolgte, öffentliche Unterbringung geprüft wurde, ist dieser Standort hervorragend für ein Campingplatz für Wohnmobile und Wohnwagengespanne geeignet.

Der Standort liegt zentral an der BAB–A1/AS–Moorfleet, ist sehr gut an den ÖPNV angeschlossen und liegt direkt an einer Fahrrad-Veloroute zwischen den Vier- und Marschlande und Hamburg. Auf Nachfrage würde auch der WSB–Tourismus einen Campingplatz im Bezirk Bergedorf, an diesem Standort, befürworten.

Für Hamburg, insbesondere den Bezirk Bergedorf, würde ein solcher Campingplatz ein weiteres Leuchtturmprojekt mit einer für eine Großstadt fast einmaligen Aufenthaltsqualität sein. Nicht vergleichbar mit den Plätzen in Moorwerder / Bunthausspitze und einem unattraktiven Wohnmobilparkplatz in der City-Süd (Hammerbrook, Grüner Deich.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert,

  1. die genannte Fläche für die Realisierung eines Campingplatzes zu prüfen.
  2. dem RgA das Ergebnis mitzuteilen, insbesondere welche Voraussetzungen und Schritte erforderlich sind, um das Projekt zeitnah umzusetzen.

 

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