Wochenmärkte
Kleine Anfrage der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer - AfD Fraktion Bergedorf
Wochenmärkte sind ein Eckpfeiler für die Versorgung der Bevölkerung mit frischen Lebensmitteln und gleichzeitig ein wichtiges Standbein für die regionale Erzeugerwirtschaft. Sie sind auch Mittelpunkt und kommunikatives Zentrum für viele Bürger sowie ein gewichtiger Faktor für lokale Gewerbe. Diese gewachsene und traditionelle Struktur gilt es zu erhalten.
Vor dem Hintergrund vereinzelter Berichte über mangelnde Angebotsvielfalt und geringe Größe einiger Märkte haben wir folgende Fragen an die Bezirksverwaltung:
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 7.11.2019 wie folgt:
1) Wo gibt es im Bezirk Bergedorf regelmäßige Wochenmärkte? - Bitte auch Märkte die in anderen Zeit-Intervallen abgehalten werden mit aufführen und entsprechend kennzeichnen (14 tg, monatl., usw.). Dazu bitte die jeweilige Anzahl der regelmäßigen Marktbeschicker und Branche/Sortiment sowie ungefähre Besucherzahlen angeben.
Die nachstehend aufgeführten bezirklichen Wochenmärkte finden wöchentlich statt (Ausnahmen kann es geben, wenn der Wochentag auf einen Feiertag fällt).
Wo? |
Wochentag |
Ø Anzahl an Beschickern* |
Bergedorf, Chrysanderstraße |
Dienstag |
41 |
Bergedorf, Chrysanderstraße |
Freitag |
51 |
Lohbrügge, Lohbrügger Markt |
Mittwoch |
37 |
Lohbrügge, Lohbrügger Markt |
Samstag |
47 |
Bergedorf West, Werner Neben Platz |
Donnerstag |
25 |
Allermöhe, Fleetplatz |
Samstag |
13 |
*Die Anzahl der Marktstände variiert von Markttag zu Markttag, daher kann hier nur eine durchschnittliche Zahl angegeben werden.
Darüber hinaus gibt es noch zwei privat organisierte Wochenmärkte, die ebenfalls im wöchentlichen Rhythmus stattfinden:
Bergedorf, Bahnhofsplatz (Bio) |
Donnerstag |
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Allermöhe, Edith-Stein-Platz |
Freitag |
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Über die Anzahl der Marktbeschicker liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
Weder in Bezug auf die privaten Wochenmärkte noch auf die bezirklichen Wochenmärkte liegen Zahlen der Besucherströme vor.
Eine Aufteilung in Branchen ist ebenfalls nicht möglich. Der Wochenmarkt ist ein feststehender Begriff in der Gewerbeordnung, der die von den Bezirksämtern durchgeführten Wochenmärkte unterliegen. Unter § 67 GewO in Verbindung mit der Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahrmärkte sind die Warenarten auf bezirklichen Wochenmärkten definiert. Ein darüber hinausgehendes spezifisches Profil gibt es nicht.
2) wie hoch ist die Standmiete (ggf. per laufenden oder Quadratmeter) und gibt es Preisstaffelungen nach Örtlichkeiten - bitte Preise angeben und die Entwicklung der letzten 5 Jahre anführen.
Die auf den bezirklichen Wochenmärkten anfallenden Gebühren beziehen sich auf den laufenden Meter. Einen Unterschied gibt es zwischen Dauernutzern (3,00 Euro/lfd. Meter) und Tagesnutzer (3,70€ /lfd. Meter). In den letzten fünf Jahren blieb die Standgebühr konstant.
3) stehen auf allen Märkten ausreichende sanitäre Einrichtungen zur Verfügung?
Als Veranstalter der bezirklichen Wochenmärkte achtet das Bezirksamt darauf, dass für die Marktbeschicker ausreichend sanitäre Einrichtungen in unmittelbarer Nähe zur Marktfläche zur Verfügung stehen. Zum Teil gibt es vertragliche Vereinbarungen mit Inhabern von Gaststätten. Die Wochenmarktbesucher verweilen in der Regel nur kurz auf dem Markt und sind – wie auch sonst – an die generell vorhandenen öffentlichen Einrichtungen gebunden.
4) Gibt es Märkte, die erkennbare Probleme haben bzgl. Angebots-Vielfalt, Attraktivität, Besucherzahlen? (bezieht sich auf beide Seiten - Kunden wie Marktbeschicker), gibt es z. B. wiederkehrende Beschwerden zu einzelnen Märkten?
Konkrete Beschwerden wurden gegenüber dem Bezirksamt nicht geäußert. Lediglich bezüglich des Bergedorfer Wochenmarktes -Teilstück Vinhagenweg wurde von Seiten der Marktbeschicker der Wunsch geäußert, die im Jahr 2016 eingeführte verlängerte Öffnungszeit (freitags bis 14 Uhr) wieder rückgängig zu machen.
4a) falls Ja, was wird vom Bezirksamt getan?
Das Bezirksamt hat die betroffenen Marktbeschicker offiziell befragt, die absolute Mehrheit hat sich für die Reduzierung der Öffnungszeit auf 13:00 Uhr ausgesprochen. Das Bezirksamt wird die erforderlichen Schritte einleiten.
5) gibt es im Bezirk privat veranstaltete Märkte, die nicht der Aufsicht des Bezirkes unterliegen?
Ja.
5a) falls Ja, bitte auflisten
s. Antwort zu 1
6) Lassen sich die Kosten für Kontrolle und Verwaltung des Marktgeschehens für den Bezirk Bergedorf spezifizieren und in Relation zu den Einnahmen setzen?
6a) falls Ja, bitte für die letzten 5 verfügbaren Jahre angeben - falls nein, warum nicht
Jahr |
Einnahmen |
Kosten |
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2014 |
403.226,87 € |
257.574,78 € |
|
2015 |
168.978,30 € |
187.036,55 € |
Angaben durch Einführung SAP unvollständig |
2016 |
398.767,62 € |
286.146,96 € |
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2017 |
354.004,56 € |
258.049,16 € |
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2018 |
340,625,03 € |
333.276,07 € |
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