21-0785.01

WLAN in den Wohnunterkünften der öffentlichen Unterbringung und Versorgung mit Endgeräten

Antwort

Letzte Beratung: 29.04.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Heilmann, Gruber, Westberg – Fraktion DIE LINKE

 

Zum 15. März 2021 beginnt in Hamburg wieder die Schule. Einigen Kindern wird Wechselunterricht angeboten werden, die Mehrheit der Schüler:innen verbleibt im Homeschooling. Alle Schüler:in­nen, ob im Wechselunterricht oder im Homeschooling, brauchen ein geeignetes Endgerät und Zu­gang zum Internet über WLAN.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat unter Beteiligung von F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) als Betreiber der Unterkünfte in der Drs. 22/2965 den aktuellen Stand zum WLAN in Unterkünften im Allgemeinen sowie in der Drs. 21-0718 für die Unterkünfte in Bergedorf im Speziellen ausführlich dargestellt. Insgesamt handelt es sich um 11 Einrichtungen.

 

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen auch unter Beteiligung der Behörde für Schule und Berufsbildung wie folgt beantwortet:

 

Wir fragen daher die zuständige Behörde:

 

1. Welche Wohnunterkünfte der öffentlichen Unterbringung im Bezirk Bergedorf haben am 15. März 2021 kein WLAN-Angebot für ihre Bewohner:innen?

 

Der Standort Binnenfeldredder (Bünt) ist derzeit nicht mit WLAN ausgestattet. An der Ausstattung über einen Hotspot jeweils in einem Gemeinschaftsraum und einer Außenfläche wird derzeit gearbeitet. Die dafür erforderlichen Leistungen (Planung technische Gebäude­ausrüstung, Bauleistungen und Providerleistung) müssen gesondert ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung der technischen Gebäudeausrüstung (sogenannte TGA-Planung) ist bereits erfolgt. Die Ausschreibung für die Bauleistungen und die Providerleistung sind im Anschluss für Mitte April, die Fertigstellung für Herbst 2021 avisiert.

 

 

2. Welche Wohnunterkünfte der öffentlichen Unterbringung im Bezirk Bergedorf haben nur ein eingeschränktes Angebot an WLAN an bestimmten Orten? Wo befinden sich diese Orte (im Freien oder in beheizten Räumen?) und wie groß ist der Bereich, in dem das WLAN genutzt werden kann? Wie viele Menschen dürfen bzw. können sich bei Einhaltung der Corona Abstands- und Hygieneregeln hier gleichzeitig aufhalten?

 

An den Standorten Achterdwars, Auf dem Sülzbrack und Sandwisch ist WLAN (siehe Drs. 22/2965) in einem beheizten Gruppenraum und auf einer Freifläche verfügbar.

 

An den Standorten Brookkehre und Curslacker Neuer Deich 58 sowie Curslacker Neuer Deich 80 besteht ein WLAN-Angebot in Freiflächen durch Freifunk.

 

An der Kurt-A.-Körber-Chaussee gibt es zusätzlich zum WLAN-Angebot im Gemeinschaftsraum und in einer Freifläche (siehe Drs. 22/2965) auch ein WLAN-Angebot von Freifunk in Privat­räumen.

 

Die Nutzung der Gemeinschaftsräume ist gemäß §§ 3 Absatz 2 und 4a Absatz 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO aktuell auf einen Haushalt und maximal eine weitere haushaltsfremde Person über 14 Jahren beschränkt.

 

Der in Freiflächen tatsächlich nutzbare Bereich für den WLAN-Zugang ist von unterschiedlichen Rahmenbedingungen abhängig. Dazu zählen z.B. die baulichen Gegebenheiten vor Ort oder das Vorhandensein von Bäumen und Begrünung. Eine konkrete Anzahl von Personen, die dort zeitgleich das WLAN nutzen können, lässt sich daher nicht ermitteln. Das Abstandsgebot gemäß § Absatz 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO ist auf den Freiflächen ebenfalls einzuhalten.

 

 

3. Welche Wohnunterkünfte der öffentlichen Unterbringung im Bezirk Bergedorf haben schon ein WLAN-Angebot, welches überall in der jeweiligen Einrichtung nutzbar ist?

 

An drei Standorten der insgesamt elf Einrichtungen in Bergedorf liegt eine hochwertige Internetversorgung wie in einem Privathaushalt vor mit der Möglichkeit, einen individuellen Vertrag abzuschließen. Das bedeutet, dass eine Internetversorgung sowohl per Netzwerkkabel mit einer sehr hohen Verbindungsrate als auch per WLAN-Verbindung mittels Router realisiert werden kann. Diese ermöglicht es, in gleicher Weise wie in anderen Privathaushalten z.B. am Online-Unterricht teilzunehmen. Ob ein Internetvertrag geschlossen wird und wenn ja, welcher, ist durch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst zu entscheiden. Diese Form der Versorgung ist an den Standorten Am Gleisdreieck, Ladenbeker Furtweg und Rahel-Varnhagen-Weg gegeben.

 

 

4. Wann werden die Wohnunterkünfte der öffentlichen Unterbringung im Bezirk Bergedorf ohne oder mit eingeschränktem Zugang zum WLAN ein allgemein zugängliches WLAN erhalten?

 

Alle Standorte, an denen untergebrachte Personen bisher keine privaten Internetverträge abschließen können (Achterdwars, Auf dem Sülzbrack, Binnenfeldredder/Bünt, Brookkehre, Curslacker Neuer Deich 58 und 80, Sandwisch), werden derzeit im Hinblick auf eine umfassende Internetversorgung aller Bewohnerzimmer neu bewertet und auf ihre baulichen und technischen Ausbaubedarfe überprüft. Die Beauftragung von F&W durch die Sozialbehörde mit dem Ausbau der Internetversorgung bis in die Bewohnerzimmer ist bereits erfolgt.

 

 

5. Wie viele Schüler:innen in Wohnunterkünften der öffentlichen Unterbringung im Bezirk Bergedorf ohne einen Zugang zum WLAN in ihrem Wohnbereich haben durch die Schulbehörde eine kostenfreie Zugangsmöglichkeit zum WLAN, z.B. über einen entsprechenden Stick, erhalten?

 

 

6. Wie viele Schüler:innen in Wohnunterkünften der öffentlichen Unterbringung im Bezirk Bergedorf ohne Zugang zu WLAN in ihrem Wohnbereich haben von der Schulbehörde noch keine kostenfreie Zugangsmöglichkeit zum WLAN erhalten? Wann werden diese Schüler:innen diesen Zugang erhalten? Wenn nicht: Warum nicht?

 

7. Wie viele Schüler:innen in Wohnunterkünften der öffentlichen Unterbringung im Bezirk Bergedorf haben schon ein geeignetes Endgerät zur Teilnahme am Homeschooling erhalten?

 

8. Wie viele Schüler:innen in Wohnunterkünften der öffentlichen Unterbringung im Bezirk Bergedorf haben noch kein geeignetes Endgerät zur Teilnahme am Homeschooling?

Wann werden sie dieses erhalten? Wenn nicht: Warum nicht?

 

Hamburg konnte seit Ausbruch der Pandemie durch die erhebliche Anschaffung zusätzlicher Endgeräte die digitale Ausstattung der Schulen deutlich verbessern. Diese Endgeräte können nun an diese Schülerinnen und Schüler verliehen werden.

 

Hamburg führt bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule weit vor den anderen Bundesländern und investiert in die Digitalisierung fast fünf Mal so viel wie die anderen Bundesländer (siehe Pressemitteilung vom 22. Februar 2021

https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14918424/2021-02-22-bsb-hamburg-spitze-bei-investition-in-digitalisierung/).

 

Unter der Zusatzvereinbarung Sofortausstattung zum DigitalPakt Schule hat der Bund insgesamt 500 Mio. Euro für die Anschaffung von mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt, wovon 12,79 Mio. Euro auf die Freie und Hansestadt Hamburg entfallen.

 

Die für Bildung zuständige Behörde hat diese Gelder bereits vollständig abgerufen und investiert und hat 2020 im Rahmen einer Ausstattungsinitiative mehr als 44.000 mobile Endgeräte für die Schulen angeschafft. Hinzu kommen die bereits vorhandenen 18.000 mobilen Endgeräte, so dass die Hamburger Schulen insgesamt über 62.000 mobile Endgeräte verfügen.

 

Die für Bildung zuständige Behörde hat damit eine im bundesweiten Vergleich sehr gute Ausstattung geschaffen, die auch an Schülerinnen und Schüler in öffentlich-rechtlicher Unterbringung durch die jeweiligen Schulen ausgeliehen werden können.

 

Sollte eine Verleihung digitaler Endgeräte nicht möglich sein, besteht – aufgrund eines zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, der Sozialbehörde und den Jobcentern abgestimm­ten Verfahrens – die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler eine einmalige Leistung bis zu 350 Euro für digitale Endgeräte, Drucker oder sonstige Zubehör erhalten können.

 

Alle beschafften Endgeräte sind prinzipiell internetfähig. Sobald ein Internetvertrag geschlossen wurde, können sich die Endgeräte mit den SIM-Karten mit dem Internet verbinden. Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten obliegt den Schulen, sodass die Entscheidung, LTE-fähige Geräte beziehungsweise SIM-Karten anzuschaffen, die einzelne Schule im Rahmen ihrer Selbstverantwortung trifft. Die erfragten Daten zur Ausstattung der Schülerinnen und Schülern mit Endgeräten werden von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erfasst und können daher nicht für den betreffenden Bezirk ausgewertet werden.

 

Die für Bildung zuständige Behörde und das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) informieren die Schulen über die Möglichkeit, für Schülerinnen und Schüler ohne Zugang zu einem leistungsfähigen mobilen LTE-WLAN-Hotspot SIM-Karten anzuschaffen, um die diesen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellten Endgeräte entsprechend auszustatten.

 

9. Wann wird allen Schüler:innen in den Unterkünften der öffentlichen Unterbringung im Bezirk Bergedorf ihr Recht auf Bildung auch in Zeiten des Lockdowns und Homeschoolings durch die Bereitstellung eines Zugangs zum WLAN ermöglicht?

 

Die für Bildung zuständige Behörde baut im Rahmen der Umsetzung des DigitalPakts Schule flächendeckend an allen staatlichen Schulen ein leistungsstarkes WLAN mit ein GBit/s aus. Dabei wurden bereits erhebliche Fortschritte gemacht, sodass zum Stand 09.03.2021 95 % aller Schulgebäude über WLAN verfügen, siehe Pressemitteilung vom 09.03.2021

(https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14950234/2021-03-09-bsb-wlan-ausbau-an-staatlichen-schulen/).

 

Die für Bildung zuständige Behörde hat seit Beginn der Corona-Pandemie auch gerade die Schülerinnen und Schüler in den Blick genommen, die aus unterschiedlichen Gründen, der gezielten Unterstützung bedürfen - beispielsweise  weil sie an ihrem Wohnort keine förderlichen Lernbedingungen vorfinden. Die Schulen haben ein Lern- und Betreuungsangebot von 8:00 bis 16:00 Uhr vorgehalten, bei dem unter pädagogischer Anleitung Kinder die für den Distanz­unterricht vorgesehenen Aufgaben bearbeiten konnten. Kein Kind sollte bzw. soll von den Schulen abgewiesen werden.

 

Von diesem Präsenzangebot partizipierten auch besonders schulpflichtige Kinder in Wohn­unterkünften für geflüchtete Menschen. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Raum­situation in den Unterkünften, der unterschiedlich hohen Anzahl von zu beschulenden Kindern in den einzelnen Schulen aus den Unterkünften und der unterschiedlichen WLAN-Anbindung  der Unterkünfte sind die einzelnen Schulen gehalten, jeweils individuelle Konzepte zu er­arbeiten, damit die Beschulung dieser Kinder insbesondere auch im Präsenzunterricht sichergestellt wird.

 

Wo infektionstechnisch vertretbar, haben die Schulen die Schülerinnen und Schüler aus Wohnunterkünften auch während der Schulschließungen in den Präsenzunterricht geholt. Das wurde bereits in der Zeit genutzt, in der der Schulbetrieb geschlossen war.

 

Mit Stand vom 18. März 2021 nutzten 2280 der Hamburger Schülerinnen und Schülern, die derzeit in Wohnunterkünften wohnhaft sind, die Präsenzangebote der staatlichen Schulen, was 57,7 % entspricht. Im Bezirk Bergedorf haben davon mit Stand vom 18. März 2021 265 Schülerinnen und Schülern (50,2 %), die derzeit in Wohnunterkünften wohnhaft sind, die Präsenzangebote der staatlichen Schulen genutzt.

 

Die Schulen haben Schülerinnen und Schülern wie Kinder und Jugendliche in Unterkünften angesprochen, um diese bzw. deren Sorgeberechtigten in der Pandemiezeit zu informieren und zu beraten. Die Lehrkräfte wurden aufgefordert, geeignete Wege für die Kommunikation von Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten an Eltern zu entwickeln, die nicht über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen. Die Behörde für Schule und Berufsbildung unterstützt die Schulen durch zahlreiche Maßnahmen wie z. B. mehrsprachige Elternbriefe und Podcasts, finanzielle Zuschüsse und Hilfe bei der Vermittlung von Sprach- und Kulturmittlern und/oder Elternmentoren aus dem entsprechenden Kulturkreis und ein umfangreiches Beratungsangebot der Beratungsstelle Interkulturelle Erziehung am LI.

 

Die Schulen müssen mit jeder geflüchteten Schülerin und jedem geflüchteten Schüler mindestens einmal pro Woche persönlich Kontakt aufnehmen. Wie bereits in der Phase der ersten Schulschließung haben zahlreiche Schulen für Schülerinnen und Schüler aus Wohn­unterkünften zusätzlich auch Lernmaterialpakete zusammengestellt. Wie aus vielen Rück­meldungen der Schulen und den Erfahrungen bekannt ist, haben sich die Schulen gerade für die Schülerinnen und Schüler aus Wohnunterkünften stark eingesetzt, in vielen Fällen wurde und wird das erforderliche Unterrichtsmaterial für die Schülerinnen und Schüler kopiert und persönlich in den Unterkünften abgeliefert.

 

Die für Bildung zuständige Behörde und das LI unterstützen die Schulen gezielt bei der Gestaltung eines Unterrichtsangebots für die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler unabhängig davon, ob dieser in Form von Präsenzunterricht oder Distanzunterricht stattfindet. Zu diesem Zweck wurde eigens ein Padlet für alle Vorbereitungsklassen- und Deutsch-als-Zweitsprache-Lehrkräfte eingerichtet (https://padlet.com/LIF11/2ffjj8wu3jcv3kig) und bietet zudem jeden Dienstag von 16:00 bis 17:00 Uhr einen Online-Austausch für diese Zielgruppe an (https://li-hh.reflact.com/austausch).

 

Zusätzlich zur Beschaffung von digitalen Endgeräten und Einrichtung des pädagogischen Lern- und Betreuungsangebots an den Schulen, hat die für Bildung zuständige Behörde die Lernferien eingerichtet, siehe Pressemitteilung vom 10.03.2021

(https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14955750/2021-03-10-bsb-lernferien-2021/).

 

Wegen des erheblichen Schulausfalls in der Corona-Krise plant die für Bildung zuständige Behörde ein umfangreiches Lernförderungs-Programm, um die entstandenen Lernrückstände im nächsten Schuljahr aufzuholen, siehe Pressemitteilung vom 25.03.2021

(https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/14984118/2021-03-25-bsb-lerfoerderung/).

 

Im Übrigen siehe Antwort zu 4.

 

 

 

 

 

 

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