20-1573.01

Winterquartier eines Zirkusses am Süderquerweg

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Emrich und der CDU-Fraktion

 

 

Seit einigen Monaten hat ein Zirkus sein Winterquartier am Süderquerweg auf einem freien Feld zwischen den Haus-Nr. 60 und 68 aufgeschlagen. Dies scheint jedoch nicht problemlos zu verlaufen. Einige Nachbarn sollen sich beschwert haben. U.a. sollen Angehörige des Zirkus` -manchmal auch mit Tieren- vor lokalen Geschäften und an Privathäusern betteln, bzw. Spenden für den Unterhalt der Tiere einwerben.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Wer hat wann die Genehmigung für die Nutzung des Grundstücks als Winterquartier erteilt?

 

Für die baurechtlich genehmigungspflichtige Nutzung der Grundstücke Süderquerweg 62-66 als Zirkuswinterquartier hat dem Bezirksamt kein Antrag vorgelegen. Beschwerden aus der Nachbarschaft über die ungenehmigte Nutzung liegen dem Bezirksamt nicht vor.

 

  1. Wurde die Nutzung befristet? Wenn ja, wie lange?

 

Siehe Antwort zu 1.

 

  1. Inwiefern sind bei einem diesbezüglichen Nutzungsantrag die politischen Gremien zu beteiligen?

 

Im Fall der Vorlage eines entsprechenden Nutzungsantrages erfolgt die Beteiligung im Rahmen der Vorstellung im Unterausschuss für Bauangelegenheiten (UBau).

 

Sind dem Bezirksamt Beschwerden der Anwohner und der Bevölkerung wegen des Winterquartiers bekannt? Wenn ja, welche und weshalb?

 

Dem Bezirksamt sind keine  Hinweise auf tierschutzrelevante Tatbestände bzw. Mängel bei der Tierhaltung des Zirkus bekannt.

Es  sind 2 Beschwerden über den Umgang mit Abwasser eingegangen. Die daraufhin durchgeführten Ortsbesichtigungen haben keine Hinweise auf Verunreinigungen von Böden oder Gewässern ergeben.

 

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnis über das Betteln mit oder ohne Zirkustiere durch Mitglieder des Zirkus? Können hiergegen Maßnahmen getroffen werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Das Bezirksamt hat keine Kenntnis darüber bzw. keine Hinweise über das Betteln mit Tieren durch Mitglieder des Zirkus. Die aktuelle Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz enthält ein Verbot für das Betteln mit Tieren.

 

  1. Wurden im Rahmen des Winterquartiers Kontrollen durch die bezirklichen Tierärzte durchgeführt? Wenn ja, welche Erkenntnisse haben die Tierärzte bei ihren Kontrollen über den Zustand der Tiere gewonnen?

 

Es wurden mehrere Kontrollen durchgeführt. Der Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere war hierbei jeweils gut. Tierschutzrelevante Mängel konnten bei den durchgeführten Kontrollen nicht festgestellt werden.

 

  1. Wie oft waren die bezirklichen Tierärzte im Rahmen dieses Winterquartiers bereits vor Ort?

 

3x.

 

  1. Welche Maßnahmen wurden ggf. von den bezirklichen Tierärzten getroffen?

 

Siehe Antwort zu 5.

 

Petitum/Beschluss

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