20-1573

Winterquartier eines Zirkusses am Süderquerweg

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Emrich und der CDU-Fraktion

 

Seit einigen Monaten hat ein Zirkus sein Winterquartier am Süderquerweg auf einem freien Feld zwischen den Haus-Nr. 60 und 68 aufgeschlagen. Dies scheint jedoch nicht problemlos zu verlaufen. Einige Nachbarn sollen sich beschwert haben. U.a. sollen Angehörige des Zirkusses -manchmal auch mit Tieren- vor lokalen Geschäften und an Privathäusern betteln, bzw. Spenden für den Unterhalt der Tiere einwerben.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

 

  1. Wer hat wann die Genehmigung für die Nutzung des Grundstücks als Winterquartier erteilt?
  2. Wurde die Nutzung befristet? Wenn ja, wie lange?
  3. Inwiefern sind bei einem diesbezüglichen Nutzungsantrag die politischen Gremien zu beteiligen?
  4. Sind dem Bezirksamt Beschwerden der Anwohner und der Bevölkerung wegen des Winterquartiers bekannt? Wenn ja, welche und weshalb?
  5. Hat das Bezirksamt Kenntnis über das Betteln mit oder ohne Zirkustiere durch Mitglieder des Zirkusses? Können hiergegen Maßnahmen getroffen werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
  6. Wurden im Rahmen des Winterquartiers Kontrollen durch die bezirklichen Tierärzte durchgeführt? Wenn ja, welche Erkenntnisse haben die Tierärzte bei ihren Kontrollen über den Zustand der Tiere gewonnen?
  7. Wie oft waren die bezirklichen Tierärzte im Rahmen dieses Winterquartiers bereits vor Ort?
  8. Welche Maßnahmen wurden ggf. von den bezirklichen Tierärzten getroffen?

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---