Wildtiere im Zirkus? Nicht in Bergedorf
Berichterstatter: Herr Heilmann
Die Mitglieder des Fachausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verbraucherschutz haben unter Zuladung von Referierenden der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz sowie des Hamburger Tierschutzvereins den Antrag der Fraktion Die Linke (Drs. 20-1756) beraten.
Die SPD hat die Rechtslage im Hinblick auf die angestrebten Versagungen von Zirkusgastspie-len mit Tieren als nicht gesichert bezeichnet und in Anbetracht des somit für die Verwaltung bestehenden Prozess- und Regreßrisikos erklärt, dem Antrag nicht zustimmen zu können.
Auch die CDU hat sich der Einschätzung angeschlossen, dass ein solches Verbot zunächst auf Bundesebene gesetzlich zu regeln wäre.
Die GRÜNEN und die Linken haben hingegen auf die Gestaltungsfreiheit der Kommunen hin-gewiesen und beispielhaft Sicherheitsprobleme als alternative Begründung zum Tierschutz be-nannt, um Auftrittsverbote zu begründen.
Alle Fraktionen haben sich trotz verschiedener Rechtsauffassungen gegen die Präsentation von Wildtieren im Zirkus ausgesprochen und dafür plädiert, darauf hinzuwirken, dass das Bundes-recht entsprechend geändert wird.
Die GRÜNEN und die Verwaltung haben vorgeschlagen, das Petitum des Antrags dahingehend zu präzisieren, in der Ziffer 2 den Begriff Wildtiere durch die Gattungen, die in der Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus aus 2016 angeführt waren, zu ersetzen. Hierbei handelt es sich um Affen, Bären, Giraffen, Elefanten, Nashörner und Flusspferde. Die Linken haben diesem Vorschlag als Antragsteller zugestimmt.
Die Ziffer 1 des Petitums wurde von den Linken zurückgezogen, nachdem die Verwaltung da-rauf hingewiesen hat, dass sie im Rahmen der Bewerbung für die Überlassung einer Fläche von den Zirkusbetrieben über die mitgeführten Tiere in Kenntnis gesetzt wird.
Das so geänderte Petitum wurde durch den Fachausschuss mehrheitlich mit den 9 Stimmen der SPD und der CDU gegen die 4 Stimmen der GRÜNEN und der Linken zurückgewiesen.
Der Fachausschuss empfiehlt der BV einvernehmlich die Verabschiedung einer Resolution, in welcher sich alle Fraktionen aus ethisch-moralischen Erwägungen sowie zur Wahrung des Tierwohls grundsätzlich gegen Aufführungen mit Wildtieren aussprechen. Die Fraktionen werden sich auf allen politischen Wegen dafür einsetzen, dass der Bundesgesetzgeber entsprechende Rechtsgrundlagen schafft.
Die Bezirksversammlung nimmt das Votum des Fachausschusses zur Kenntnis und verabschiedet die durch den Fachausschuss empfohlene Resolution.
keine