21-1973.01

Wieso wurde der Pegel der Mittleren Bille abgesenkt und was hat dies für Folgen?

Antwort

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25.01.2024
Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Froh, Pelch, Garbers, Capeletti, Woller und der CDU-Fraktion

 

Die Mittlere Bille ist ein sehr flaches Gewässer und stark verschlammt. Der Wasserstand wird allein über das Schöpfwerk an der A1 reguliert. Wie den Umweltinformationen vom Amt für Wasserwirtschaft in Bergedorf zu entnehmen ist, wurde seit Februar 2022 der Wasserstand der Mittleren Bille um 10 cm abgesenkt, was eine wesentliche Absenkung darstellt. Auch die Steuerung der Pumpe hat sich offensichtlich geändert, wie ebenfalls aus den Datenblättern hervorgeht.

 

Die Dorfgemeinschaft Billwärder hat bereits bei der BUKEA im August diese erhebliche Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets (NSG Boberger Niederung) in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen angezeigt (§ 33 BNatSchG), denn im NSG sind 2022 und 2023 Bille nahe Gräben trockengefallen, die sonst auch in trockenen Jahren Wasser geführt haben. Der Wasserstand ist aber weiterhin viel zu niedrig.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Ist dem Bezirksamt die Absenkung des Pegels bekannt? Wenn ja, was war der Anlass für die Absenkung? Wenn nein, wer wäre hierfür der verantwortliche Ansprechpartner?

 

Die Absenkung des Pegels war dem Bezirksamt bekannt. Die kurzfristige Absenkung wurde veranlasst, um den deutlich angestiegen Pegel im oberen Bereich der mittleren Bille abzusenken. Durch die Absenkung konnte ein weiterer Anstieg des Pegels unterbunden werden, der evtl. zu Schäden am Eigentum Dritter geführt hätte.

 

  1. Ist dem Bezirksamt die Änderung der Steuerung bekannt? Wenn ja, wer hat diese Änderung veranlasst? Wenn nein, wer wäre hierfür der verantwortliche Ansprechpartner?

 

Der Bezirk hat die kurzfristige Änderung der Steuerung selbst veranlasst.

 

 

  1. Gibt es für die beiden genannten Maßnahmen eine wasserrechtliche Genehmigung? Wenn nein, wieso nicht?

 

Nein. Die Wasserstandsregulierung wurde erforderlich, um Schäden am Eigentum Dritter abzuwenden.

 

 

  1. Gab es eine nach § 34 BNatSchG nötige Untersuchung auf Verträglichkeit der beiden Maßnahmen? Wenn nein, wieso nicht?

 

Nein. Die Wasserstandsregulierung wurde erforderlich, um Schäden am Eigentum Dritter abzuwenden.

 

 

  1. Steht die Senkung des Wasserstandes in Zusammenhang mit dem Projekt RECONECT?

 

Nein.

 

  1. Im Rahmen des EU-geförderten Projektes „Urban Water Cycle“ wurde, zur Verbesserung der Wasserqualität, die Mittleren Bille 2008 wieder mit der Oberen Bille verbunden und es sollten täglich 2 Mio m³ Frischwasser in die Mittlere Bille fließen. Wurde die Menge an Frischwasser über die Zeit angepasst? Wenn ja, wie? (Bitte die einzelnen Anpassungen auflisten).

 

Nein. Es werden entsprechend des Zuflusses aus der oberen Bille 2 Mio. Liter pro Tag in die mittlere Bille abgeleitet.

 

 

  1. Hat sich die Wasserqualität der Mittleren Bille durch die Maßnahme verbessert?

 

Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Hierzu wäre die zuständige BUKEA zu befragen.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass in den Jahren 2022 und 2023 Bille nahe Gräben zwischenzeitlich trockengefallen waren? Wenn ja, wie beurteilt das Bezirksamt diese Entwicklung?

 

Nein.

 

 

  1. Durch das Starkregenereignis im Mai 2018 kam es zu einem erheblichen Schlammeintrag in die Mittlere Bille ab der Siedlung Bojewiese. Hat sich die Wasserqualität dadurch verschlechtert?

 

Siehe Antwort zur Frage 7.

 

 

  1. Die Mittlere Bille soll Abschnittsweise entschlammt werden, im Bereich der Bojesiedlung ist dies schon erfolgt. Wie ist der Zeitplan für die restliche Mittlere Bille?

 

Es ist beabsichtigt die mittlere Bille in den kommenden Jahren weiter zu entschlammen. Ein weiterer Abschnitt ab Bojendamm-Brücke in Richtung Norden soll im Herbst entschlammt werden.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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