20-1556.01

Wie stellt sich die Kostenentwicklung beim KörberHaus dar?

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Am 25.11.2016 hat der Bezirksamtsleiter gemeinsam mit Vertretern der Körber Stiftung eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Eckpunkte bei der Erstellung des sog. KörberHauses festlegt. Erst auf Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-1284), und nach einstimmigen Beschluss der Bezirksversammlung im Juli 2017, hat das Bezirksamt diese Vereinbarung der Bergedorfer Politik und Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben.

 

Unter Punkt 2.3. (Finanzierung von Herstellung und Betrieb des KörberHauses) ist festgelegt, dass das Investitionsvolumen einschließlich MwSt. 19 Mio. Euro beträgt. Weiter hat man sich auf fünf Meilensteine zur Kostenkontrolle bzw. einer eventuellen Projektabbruchsentscheidung geeinigt. Ebenso gibt es Rahmenbedingungen, die ein Ausstiegsszenario festlegen. Unter anderem dann, wenn das Investitionsvolumen die Summe von 20 Mio. Euro überschreitet.

 

Wie jetzt öffentlich bekannt und vom Bezirksamtsleiter bestätigt wurde, erfordert die Lage des Baufelds einige Maßnahmen, die eine Kostensteigerung befürchten lassen. Z.B. soll ein Großteil der Baumaterialien auf dem Wasserweg angeliefert werden.

 

Auch haben sich die Anforderungen an die technische Ausstattung entwickelt (zusätzlicher Fahrstuhl) die die Kosten in die Höhe treiben werden. Von den aktuell ungewöhnlich hohen Kostensteigerungen für Bauleistungen ganz zu schweigen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 08.03.2018 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Welchen rechtlichen Charakter hat dieses Eckpunktepapier?

 

Zu 1:

Bei dem Eckpunktepapier handelt es sich um eine übereinstimmende Willenserklärung der Körber Stiftung und des Bezirksamts Bergedorf.

 

  1. Inwieweit sind die Vereinbarung nach Ansicht des Bezirksamtsleiters inhaltlich verbindlich?

Zu 2.:

Die Rechtsverbindlichkeit ergibt sich aus den Regelungen im Vertrag und müsste ggf. bei divergierenden Auffassungen durch Auslegung ermittelt werden.

 

  1. In welchem Stadium befindet sich das Projekt aktuell?

Zu 3.:

Vorbereitung der Entwurfsplanung.

 

  1. Welche der fünf vereinbarten Meilensteine zur Kostenkontrolle sind zwischenzeitlich erreicht worden und wann war dies?

 

  1. Wie hoch waren jeweils die zu den unter 4. genannten Meilensteinen ermittelten Kosten für das Projekt?

Zu 4. und 5.:

Der Entwurf der Kostenschätzung für den Vorentwurf des Wettbewerbssiegers wurden am 2.3.2018 von der Sprinkenhof GmbH vorgelegt. Danach werden sich die Gesamtkosten auf 24.731.282 Euro belaufen.

 

  1. Zu welchem Datum haben sich die Partner des Eckpunktepapiers jeweils darüber geeinigt, das Projekt weiter zu verfolgen bzw. es nicht abzubrechen?

Zu 6.

Die Gremien der Körber Stiftung haben am 12. März 2018 beschlossen, das Projekt weiter zu verfolgen. Dies wurde dem Bezirksamt am 13. März 2018 mitgeteilt. Das Bezirksamt Bergedorf hat am 14. März 2018 seinerseits gegenüber der Körber Stiftung und der Sprinkenhof GmbH erklärt, dass die Planungen fortgesetzt werden sollen.

 

  1. Wer war jeweils an der Einigung zur Weiterverfolgung bzw. des Nichtabbruchs beteiligt?

Zu 7.:

Auf Seiten der Körber Stiftung waren der Vorstand sowie die zuständigen Fachbereiche beteiligt. Auf Seiten des Bezirksamtes die Bezirksamtsleitung sowie die Dezernate Steuerung und Service, das Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit sowie das Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt.

 

  1. Seit wann ist bekannt, dass ein Großteil der Versorgung des Baufelds auf dem Wasserweg erfolgen soll?

Zu 8.:

Mit der Beauftragung des Verkehrsplaners hat sich die Lösung im Laufe des September 2017 bis Anfang Oktober 2017 konkretisiert.

 

  1. Ist durch die Versorgung über den Wasserweg mit einer Kostensteigerung zu rechnen? Wenn nein, wieso nicht?

Zu 9.:

Die Kosten für die Kostengruppe 200 nach DIN 276 (Herrichten und Erschließen) wurden erstmalig nach Finden der endgültigen Lösung spezifiziert, so dass dieser Einzelposition keine konkrete Kostensteigerungen zugeordnet werden können.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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