20-1556

Wie stellt sich die Kostenentwicklung beim KörberHaus dar?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Am 25.11.2016 hat der Bezirksamtsleiter gemeinsam mit Vertretern der Körber Stiftung eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Eckpunkte bei der Erstellung des sog. KörberHauses festlegt. Erst auf Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-1284), und nach einstimmigen Beschluss der Bezirksversammlung im Juli 2017, hat das Bezirksamt diese Vereinbarung der Bergedorfer Politik und Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben.

Unter Punkt 2.3. (Finanzierung von Herstellung und Betrieb des KörberHauses) ist festgelegt, dass das Investitionsvolumen einschließlich MwSt. 19 Mio. Euro beträgt. Weiter hat man sich auf fünf Meilensteine zur Kostenkontrolle bzw. einer eventuellen Projektabbruchsentscheidung geeinigt. Ebenso gibt es Rahmenbedingungen, die ein Ausstiegsszenario festlegen. Unter anderem dann, wenn das Investitionsvolumen die Summe von 20 Mio. Euro überschreitet.

Wie jetzt öffentlich bekannt und vom Bezirksamtsleiter bestätigt wurde, erfordert die Lage des Baufelds einige Maßnahmen, die eine Kostensteigerung befürchten lassen. Z.B. soll ein Großteil der Baumaterialien auf dem Wasserweg angeliefert werden.

Auch haben sich die Anforderungen an die technische Ausstattung entwickelt (zusätzlicher Fahrstuhl) die die Kosten in die Höhe treiben werden. Von den aktuell ungewöhnlich hohen Kostensteigerungen für Bauleistungen ganz zu schweigen.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Welchen rechtlichen Charakter hat dieses Eckpunktepapier?

 

  1. Inwieweit sind die Vereinbarung nach Ansicht des Bezirksamtsleiters inhaltlich verbindlich?

 

 

  1. In welchem Stadium befindet sich das Projekt aktuell?

 

  1. Welche der fünf vereinbarten Meilensteine zur Kostenkontrolle sind zwischenzeitlich erreicht worden und wann war dies?

 

  1. Wie hoch waren jeweils die zu den unter 4. genannten Meilensteinen ermittelten Kosten für das Projekt?

 

  1. Zu welchem Datum haben sich die Partner des Eckpunktepapiers jeweils darüber geeinigt, das Projekt weiter zu verfolgen bzw. es nicht abzubrechen?

 

  1. Wer war jeweils an der Einigung zur Weiterverfolgung bzw. des Nichtabbruchs beteiligt?

 

  1. Seit wann ist bekannt, dass ein Großteil der Versorgung des Baufelds auf dem Wasserweg erfolgen soll?

 

  1. Ist durch die Versorgung über den Wasserweg mit einer Kostensteigerung zu rechnen? Wenn nein, wieso nicht?

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---