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Wie steht es um die Öffnungszeiten und Stellenanzahl in den Jugendhilfe-Einrichtungen?

Antwort

Letzte Beratung: 24.07.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.1

Sachverhalt

Große Anfrage

des BAbg. Zaum und der CDU-Fraktion

Das Clippo soll im September eröffnen, doch es fehlen Betreuer“, titelte die Bergedorfer Zeitung Mitte Mai. In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass der Neubau letztlich knapp 2 Mio. Euro kosten, aber wohl nur an zwei bis zweieinhalb Tage geöffnet sein kann. Grund hierfür ist aber nicht der Fachkräftemangel, sondern dass lediglich Personalmittel für eine halbe hauptamtliche Stelle zur Verfügung stehen. Mit einer halben Stelle ist eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, für die es einen dringenden Bedarf gibt, organisatorisch nicht angemessen zu betreiben und auch die fachlichen Anforderungen aus den gesetzlichen Vorgaben werden so vom Senat missachtet. Leidtragende sind die Kinder und Jugendlichen und die Mitarbeiter des Trägers, die unter diesen inakzeptablen Rahmenbedingungen eine hervorragende Arbeit leisten, weit über das hinaus, was die Stadt finanziert.

Neben der chronischen Unterfinanzierung bei der Instandhaltung und Instandsetzung der Gebäude der OKJA zeigt sich offensichtlich auch an dieser Stelle, dass der Senat zwar gerne sehr öffentlichkeitswirksam Gebäude errichtet, sich über die Folgekosten aber wenig Gedanken macht. Die Angebote der OKJA müssend endlich bedarfsgerecht finanziert werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Welche Einrichtungen in freier oder öffentlicher Trägerschaft der OKJA gibt es in Bergedorf? (Stand 31.12.2024)

Siehe Tabelle

  1. Wie viele Angebotsstunden hatte die jeweilige Einrichtung in den Jahren 2023 und 2024?

Die Daten zu den Angebotsstunden beziehen sich auf die vom Träger gemeldeten Daten aus dem Berichtswesen OKJA. Siehe Tabelle

  1. Wie waren die jeweiligen Öffnungszeiten in den Jahren 2023 und 2024?

Siehe Tabelle

  1. Wie viele VZÄ standen in den jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung? (Stand 31.12.2023 und 31.12.2024)

Die Einrichtungen wurden gemäß ihres Stellanteils mit den entsprechenden Personalkosten gefördert. Eine Übersicht der Stellen ist der Tabelle zu entnehmen. Es ist zu berücksichtigen, dass wir aus datenschutzgründen bei Kleinsteinrichtungen keine VZÄ angeben.

  1. Welche Mehrbedarfe haben die jeweiligen Einrichtungen bzw. ihre Träger angemeldet?

Den Einrichtungen steht es frei, eigene Mehrbedarfe zu beantragen. Eine Aufstellung der Stellenmehrbedarfe ist der Tabelle zu entnehmen.

  1. Mit welcher Begründung hat die zuständige Behörde eine bedarfsgerechte Finanzierung abgelehnt?

Das Bezirksamt erörtert die Anträge in sog. Antragsannahmegesprächen mit den Trägern. Die Bewilligung von Mitteln erfolgt vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel. Entsprechende Antrags- und Vorschlagssummen zur Jahresförderung werden dem JHA vorgelegt, ggf. diskutiert und entsprechend beschlossen.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die fortwährende chronische Unterfinanzierung der offenen Kinder- und Jugendhilfe und welche Bemühungen hat es unternommen, damit der Senat den tatsächlichen Bedarf finanziert?

Das Bezirksamt nimmt die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sehr ernst. Es ist sich den Herausforderungen bewusst, die sich aus den bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen ergeben.

Das Bezirksamt hat in den vergangenen Jahren im Rahmen der Haushaltsaufstellungen sowie durch Beteiligung in Fachgesprächen und Arbeitsgruppen entsprechende Mittelanmeldungen getätigt.

Die Rahmenzuweisung wurde zum letzten Haushalt an die steigenden Kosten angepasst.

Petitum/Beschluss

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