Wie soll es mit der Gewerbefläche zwischen Bergedorfer Straße und Sander Damm weitergehen?
Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Froh, Noetzel und Fraktion der CDU
Seit der Umsetzung der Pläne zum Bergedorfer Tor befindet sich die Filiale der Postbank auf der Fläche zwischen Bergedorfer Straße / Sander Damm und Kurt-A. Körber-Chaussee.
Laut B-Plan Bergedorf 16 / Lohbrügge 31 ist auf dieser Gewerbefläche eine viergeschossige Bebauung zulässig. Aktuell ist ca. die Hälfte der Fläche nicht genutzt.
Aus Bergedorfer Sicht ist es von großem Interesse, wie die Entwicklungsmöglichkeiten für dieses Filetgrundstücks aussehen.
Der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Finanzbehörde nimmt zum Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Bergedorf gem. § 27 BezVG, Drs. 21-1811 wie folgt Stellung:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Antwort des LIG: Die dort gelegenen Grundstücke befinden sich in Privatbesitz.
Antwort des LIG: Es liegen uns keine Informationen über die unbebauten privaten Flächen vor.
Antwort des LIG zu Frage 3. und 4.: Städtische Flächen sind hier nicht vorhanden.
Antwort des LIG: Diese Information ist uns nicht bekannt. Eine Einschätzung hierzu kann lediglich der Eigentümer der Immobilie abgeben.
Antwort des LIG: Die Planungshoheit obliegt dem Bezirk, der insoweit auch über die Zulässigkeit eines P+R-Parkhauses entscheidet.
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