Wie soll es mit der Gewerbefläche zwischen Bergedorfer Straße und Sander Damm weitergehen?
Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Froh, Noetzel und Fraktion der CDU
Seit der Umsetzung der Pläne zum Bergedorfer Tor befindet sich die Filiale der Postbank auf der Fläche zwischen Bergedorfer Straße / Sander Damm und Kurt-A. Körber-Chaussee.
Laut B-Plan Bergedorf 16 / Lohbrügge 31 ist auf dieser Gewerbefläche eine viergeschossige Bebauung zulässig. Aktuell ist ca. die Hälfte der Fläche nicht genutzt.
Aus Bergedorfer Sicht ist es von großem Interesse, wie die Entwicklungsmöglichkeiten für dieses Filetgrundstücks aussehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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