21-1811

Wie soll es mit der Gewerbefläche zwischen Bergedorfer Straße und Sander Damm weitergehen?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Froh, Noetzel und Fraktion der CDU

 

 

Seit der Umsetzung der Pläne zum Bergedorfer Tor befindet sich die Filiale der Postbank auf der Fläche zwischen Bergedorfer Straße / Sander Damm und Kurt-A. Körber-Chaussee.
 

Laut B-Plan Bergedorf 16 / Lohbrügge 31 ist auf dieser Gewerbefläche eine viergeschossige Bebauung zulässig. Aktuell ist ca. die Hälfte der Fläche nicht genutzt.
 

Aus Bergedorfer Sicht ist es von großem Interesse, wie die Entwicklungsmöglichkeiten für dieses Filetgrundstücks aussehen.
 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie sind die Eigentumsverhältnisse der dort belegenen Flurstücke? Welche sind in städtischer Hand?
  2. Wie sieht es mit der Verfügbarkeit der unbebauten Flächen aus?
  3. Mit welchen Laufzeiten sind eventuelle Pachtverhältnisse bezüglich der dortigen städtischen Flächen ausgestaltet?
  4. Gibt es eine mittelfristige Planung bezüglich der städtischen Flächen? Wenn ja, wie sehen diese aus?
  5. Wie lange kann die Postbankfiliale dort verbleiben?
  6. re es zulässig, dort ein P+R-Parkhaus herzustellen?


 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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