Wie sieht es mit der Versorgung von Hundeauslaufzonen im Landgebiet aus?
Kleine Anfrage der BAbg. Wegner, Pelch, Froh und der CDU-Fraktion
§8 Abs. 3 HundeG regelt, dass die zuständigen Behörden Hundeauslaufzonen in ausreichender Anzahl und für die Hundehalterinnen und Hundehalter möglichst wohnortnah erreichbar ausweisen sollen. Gemäß 3.2 der Globalrichtline zur Ausweisung von Hundeauslaufzonen haben die Bezirksämter so viele Hundeauslaufzonen einzurichten, dass für die Hundehalter eine Erreichbarkeit dieser Flächen im Umkreis von etwa zwei Kilometern möglich ist. Abweichungen davon sind möglich, wenn z.B. die örtlichen Gegebenheiten eine derartige Einrichtung nicht zulassen, tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegeben ist.
Gerade im Landgebiet, dem Teil des Bezirks mit dem größten Flächenpotential, scheint es an der genannten Wohnortnähe zum Teil zu fehlen. Z.B. in Kirchwerder soll die nächst gelegene Hundeauslauffläche mehr als 10 km entfernt sein. Auch in Altengamme, Curslack, Moorfleet, Neuengamme, Reitbrook, Spadenland und Tatenberg scheint es keine Auslauf- oder Freiflächen für Hunde zu geben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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