Wie sieht die Nachpflanzungsstatistik für gefällte Bäume im Bezirk für das Jahr 2023 aus?
Letzte Beratung: 04.04.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.4
Kleine Anfrage
des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
Im Jahr 2021 wurden in Bergedorf 264 Straßenbäume im Straßenbegleitgrün gefällt, lediglich 219 Straßenbäume wurden nachgepflanzt. Im Jahr 2022 sahen die Zahlen dann erfreulicher aus, für 157 Bäume gefällte Bäume wurden 237 nachgepflanzt.
Weniger erfreulich war dagegen die Entwicklung bei den Bäumen in Grünanlagen, Parks etc. 2021 wurden dort insgesamt 341 Bäume gefällt, lediglich 8 wurden nachgepflanzt. Im Jahr 2023 gab es kaum eine Verbesserung. Insgesamt wurden 205 Bäume gefällt, nur 15 Bäume sind nachgepflanzt worden.
Für beide Jahre muss man feststellen, dass unterm Strich ein absoluter Verlust an Bäumen im Bezirk zu verzeichnen war. Es ist daher von Interesse, ob sich diese Entwicklung im Jahr 2023 fortgesetzt hat.
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Statistik wird bei der Fachbehörde geführt, Daten liegen dem Bezirksamt noch nicht vor.
Das Bezirksamt ist bemüht, jeden gefällten Straßenbaum im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu ersetzen. Dies ist jedoch nicht an jedem Standort möglich
Die Kosten für die Pflanzung eines Baumes lag in 2022 je nach Standort zwischen 2.500 € und 4.500 €. Ein Vergleich zwischen 2022 und 2023 ist noch nicht möglich, siehe Frage 1.
Mittelzuweisung der Bukea in 2022 betrug 584.655 €. Die Angaben für 2023 erfolgt durch die Bukea im III. Quartal 2024.
In öffentlichen Grünanlagen, Kleingärten und Spielplätzen wurden im Jahr 2023 181 Bäume zuzüglich 24 Bäume auf dem Friedhof gefällt und keiner nachgepflanzt.
Die bezirkliche Naturschutzbehörde hat im Jahr 2023 insgesamt 352 Ausnahmen nach der BaumschutzVO für Bäume auf privaten Grund erteilt.
Die Kontrolle von Nachpflanzungen erfolgt stichprobenartig im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung. Ein Verzeichnis, welches die Anzahl an Kontrollen aufführt, wird nicht geführt.
Im Jahr 2023 sind keine Ausgleichszahlungen für Nachpflanzungen angefallen.
Beschluss:
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