Wie ist der Sachstand bezüglich der Errichtung eins Hospizes neben dem Haus im Park?
Kleine Anfrage des BAbg. Froh, Helm und der CDU-Fraktion
Im August 2019 hat die Bezirksversammlung auf Antrag der SPD einstimmig den Bezirksamtsleiter aufgefordert zu prüfen, ob und wo im Bezirk Bergedorf ein Hospiz errichtet werden könnte und welche Träger dafür in Frage kämen.
Schon in der Januar-Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration (SGI) stellte der Bezirksamtsleiter die Gründer der Infinitas-Kay-Stiftung und das von ihnen initiierte Projekt „Hospiz im Park“ vor.
Einer der Gründer der berichtete, dass die Suche nach einem geeigneten, ca. 2500 bis 3000 m² großen, Grundstück in zentraler Lage 2018 begann. In der zweiten Hälfte 2019 hätten dann intensivere Gespräche mit dem Bezirksamt über das jetzt ins Auge gefasste Grundstück begonnen. Dabei solle das Bezirksamt auch mit dabei helfen, dass das Projekt finanzierbar sei. U.a. wurde der Plan vorgestellt, dass das Grundstück, das derzeit im Eigentum der Körber-Stiftung stand, von der Verwaltung erworben wird, um es dann an das Hospiz zu vermieten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 02.07.2020 wie folgt:
Vorbemerkung:
Das Bezirksamt Bergedorf legt die Intention der Fragestellenden dahingehend aus, dass nach den Betreibenden des Begegnungszentrums im Park (BEZ) gefragt wird. Diese Initiative hat ihr Konzept im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration vorgestellt. Die Fragen wurden dahingehend beantwortet, obwohl nach den Betreibern des Haus im Park gefragt wurde. Eine Trennschärfe in einer ggfs. folgenden Anfrage wäre wünschenswert.
Zu Frage 1:
Das Projekt schreitet in der Planung voran. Zunächst wurden die Modalitäten mit beiden Interessenten besprochen. Die jeweiligen Vorschläge wurden der Politik im SGI am 07.01.2020 und am 03.03.2020 im nicht öffentlichen Teil vorgestellt. Die Idee, einen gemeinsamen Wettbewerb für die Aufteilung der Baukörper auf dem Gelänge zu vollziehen, wird von beiden Initiativen nicht gut geheißen. Folge: das Hospiz wird auf dem Flurstück 4855 realisiert werden. Die Erweiterungsvorhaben der Initiative Begegnungszentrum im Park (BEZ) wird auf den Flächen des Haus im Park zu realisieren sein. Voraussetzungen für beide Vorhaben: eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für das jeweilige Vorhaben.
Zu Frage 2:
Im März 2019.
Zu Frage 3:
Der Wunsch, an einem zentralen Ort in Bergedorf das Hospiz zu errichten, ging von der Infinitas-Kay-Stiftung aus. Ein anderes Grundstück im Bezirk Bergedorf erfüllt die kommunizierten Voraussetzungen nicht.
Zu Frage 4:
Die Idee, das Flurstück 4855 zu für diesen Zweck zu nutzen, entstand im gemeinsamen Gespräch.
Zu Frage 5:
Im Mai 2019. Die Körber-Stiftung war allerdings bereits im Jahr 2018 bereit, nach Aufgabe der Nutzung des Haus im Park nach Umzug ins KörberHaus das Flurstück 4855 für einen sozialen Zweck an die Freie und Hansestadt Hamburg zu veräußern. Die Reaktion war entsprechend zugewandt.
Zu Frage 6:
Erste Gespräche über den Ankauf wurden bereits geführt.
Zu Frage 7:
Nein.
Zu Frage 8:
Die Körber-Stiftung hat sich in keinem bezirklichen Ausschuss negativ über die Planung eines Hospizes geäußert.
Für den Fall, dass die Petenten mit Ihrer Fragestellung die Betreiber des Begegnungszentrums im Park meinen (siehe Vorbemerkung): Es gab im Anschluss an den SGI noch ein weiteres Treffen im April 2020, in dem die Parameter der unter 1. beschriebenen Logik erörtert wurden. In diesem Gespräch haben die Verantwortlichen des BEZ keine konkrete Ablehnung eines Hospiz an diesem Standort zum Ausdruck gebracht.
Zu Frage 9:
Die geltende Ausweisung des Baustufenplans lautet "Schule". Das Bezirksamt geht davon aus, dass für das Projekt die Schaffung von Planrecht mittels Bebauungsplan erforderlich sein wird.
Zu Frage 10:
Ja, zu einzelnen Nachbarn des Vorhabens gab es Kontakte, da diese zu den Verantwortlichen des BEZ-Projektes gehören. Insbesondere die Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie ließen ein öffentliches Informationsformat aber bislang nicht zu. Außerdem sind die vorab erforderlichen Klärungen der jeweiligen Vorhabenträger noch nicht abgeschlossen. Sobald diese vorliegen und die darauf aufbauende politische Willensbildung die grundsätzliche Unterstützung für das Vorhaben zum Ausdruck bringt, soll eine Information der betroffenen Nachbarschaft erfolgen. Voraussetzung ist, dass eine unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zulässige Veranstaltung möglich ist. Alternativ erwägt das Bezirksamt ein Online-Format.
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