Wie geht es denn weiter, mit den Windenergieanlagen in Bergedorf?
Auskunftsersuchen
der BAbg. Emrich, Froh, Pelch, Capeletti und Fraktion der CDU
Aufgrund einer Bundesgesetzgebung - Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) – muss Hamburg 0,25% (bis 2027) bzw. 0,5% (bis 2032) seiner Landesfläche für Windenergieanlagen (WEA) ausweisen. Als Stadtstaat stellt diese Flächenvorgabe Hamburg im Vergleich zu Flächenländern vor eine besondere Herausforderung. Aufgrund der baulichen Dichte in Hamburg werden Konflikte mit der betroffenen Bevölkerung provoziert. Es können aufgrund der begrenzten Flächen keine ausreichenden Abstände zur Wohnbebauung gewährleistet werden.
Die auszuweisenden Flächen dürfen keiner Höhenbegrenzung für WEA unterliegen, um für das Flächenziel angerechnet zu werden. Hier gelten nur die gerichtlich festgesetzten Mindestabstände der doppelten Höhe der WEA (optische Bedrängung) sowie Emissionsschutzgrenzwerte der TA-Lärm. Neueste, serienreife WEA sind 220-240 Meter hoch, Tendenz steigend. Im schlimmsten Fall führt die Rechtslage dazu, dass Bergedorferinnen und Bergedorfer eine 240 Meter hohe WEA mit einem Abstand von nur 500 Meter vor der eigenen Haustür stehen haben. Die negativen Effekte wie Lärm, Infraschall oder Schattenschlag verstärken sich damit.
Nachdem die grüne Umweltbehörde in den letzten Jahren nur eine einzige neue WEA in Hamburg genehmigt hat, will der Senat nun Symbolpolitik betreiben und auf Biegen und Brechen zusätzliche WEA innerhalb Hamburgs errichten - ohne Rücksicht auf die betroffene Bevölkerung. Dasist nicht akzeptabel! Es braucht vielmehr Lösungen mit gesundem Menschenverstand!
Der Senat hat leider bislang von der Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, eine länderübergreifende Kooperation mit Flächenländern zu schließen, damit dort mittels eines Staatsvertrags die notwendigen hamburgischen WEA-Flächen nachgewiesen werden können.
Der Senat muss jetzt konkret aufzeigen, was sein Handeln bzw. Nichthandeln für die Vier- und Marschlande als betroffenen Teil des Bezirks real bedeutet. Nach der gut besuchten und sehr kritischen Veranstaltung in Curslack ist es seitens des Senats leider wieder sehr ruhig um dieses wichtige Thema geworden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1) Welche Genehmigungen für Neubau oder Repowering von WEA hat die zuständige Behörde in den letzten 12 Monaten im Bezirk Bergedorf erteilt? Bitte mit genauem Standort und Gesamthöhe der WEA (unterteilt nach Drehpunkt der Rotoren sowie inkl. Länge des Rotorblattes) angeben.
2) Welche Anträge für Neubau oder Repowering von WEA im Bezirk Bergedorf liegen der zuständigen Behörde aktuell vor?
3) Wie und wo sollen die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz notwendigen Flächen in Hamburg ausgewiesen werden? Wann ist mit einem konkreten Ergebnis zu rechnen und wie ist der aktuelle Sachstand?
4) Wie stellen sich die sogenannten Potenzialflächen für WEA nach fortgeschrittener Planung und Begutachtung im Bezirk Bergedorf dar? Bitte je Standort den Sachstand benennen.
5) Wie wird seitens der zuständigen Behörde sichergestellt, dass die WEA den größtmöglichen Abstand zu Wohnnutzungen einnehmen? Welche Priorität legt die Behörde auf diesen Punkt bei der Beurteilung der konkreten Standorte von WEA?
6) Wie werden Bevölkerung und Bezirkspolitik vor Ort seitens der zuständigen Behörde in die Planungsphase eingebunden?
7) Sagt die zuständige Behörde verbindlich zu, vor Entscheidung über konkrete Flächen für WEA in den Bezirken eine Abstimmung mit den jeweiligen Bezirksämtern und der Bezirkspolitik durchzuführen?
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