21-1424

Welcher Stellplatzschlüssel gilt „Am Gleisdreieck“?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.5

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage

des BAbg. Froh, Woller, Pelch, Garbers und der CDU-Fraktion

 

Der Stellplatzschlüssel, also das Verhältnis von Wohneinheiten zu Pkw-Stellplätzen in einem Wohngebiet, wird immer mehr zum Zankapfel in der Politik. Während insbesondere die Grünen einen geringen Stellplatzschlüssel propagieren, steht die CDU für ein ausgewogenes Verhältnis von ca. 0,9. Bestes Beispiel für diese unterschiedlichen Sichtweisen wird Oberbillwerder sein, wo offiziell noch von einem Stellplatzschlüssel von 0,6 ausgegangen wird, laut Mitteilung der IBA aber in Wirklichkeit schon Gedankenspiele in Richtung 0,3 gehen sollen. D.h., für drei Wohnungen soll es nur noch einen Stellplatz im Gebiet geben.

Leider wird viel zu selten in der Praxis offensichtlich, was diese Werte bedeuten. Z.B. im abgeschlossenen Gebiet der ehemaligen öffentlich-rechtlichen Unterkunft „Am Gleisdreieck“ scheint ein eher geringer Stellplatzschlüssel gegeben zu sein. Was anfangs, als alle Wohnungen noch mit Geflüchteten belegt waren, kein Problem darstellte, ändert sich jetzt. Seit einiger Zeit werden die Wohnungen nun in normale Mietverhältnisse überführt, was natürlich auch eine höhere Anzahl von Pkw nach sich zieht. Dies führte jetzt dazu, dass viele Anwohner „Am Gleisdreick“ keine Parkmöglichkeit mehr finden und auf den Mittleren Landweg ausweichen, was dort zu Problemen für den Durchgangs- und Busverkehr führte.

Im Ergebnis kann man also feststellen, dass ein geringer Stellplatzschlüssel in einem Wohnquartier sehr schnell zu Parkplatzproblemen in einem anliegenden Quartier führen wird.


Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie hoch ist der Stellplatzschlüssel im Wohnquartier „Am Gleisdreieck“ laut Bebauungsplan Billwerder 29 / Allermöhe 29 / Neuallermöhe 1?
  2. Welcher Stellplatzschlüssel wurde tatsächlich umgesetzt?
  3. Wie viele Stellplätze sind aktuell vorhanden?
  4. Wie viele Wohneinheiten wurden im Quartier ursprünglich hergestellt?
  5. Wie viele Wohneinheiten gibt es aktuell im Quartier?

a)      Wie viele Wohneinheiten sind hiervon aktuell im Rahmen eines privaten Mietverhältnisses belegt?

b)      Wie viele Wohneinheiten sind aktuell im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung belegt?

c)      Wie viele Wohneinheiten sind aktuell nicht belegt?

  1. Sind im Quartier weitere Flächen laut B-Plan als Stellplatzfläche ausgewiesen auf denen noch keine Stellplätze hergestellt wurden?

a)      Wenn ja, auf welchen Flächen?

b)      Wie viele Stellplätze könnten auf diesen Flächen hergestellt werden?

 

Petitum/Beschluss

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