Welche städtischen Gebäude befinden sich im Bezirk Bergedorf und welchen Sanierungsstand weisen sie vor?
Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.11
Auskunftsersuchen
der BAbg. Zaum, Wegner, Dietrich und Fraktion der CDU
Durch den erfolgreichen „Zukunftsentscheid“ in diesem Monat richten sich die Blicke auch auf die städtischen Gebäude und deren Sanierungsstand. Erschreckend in diesem Zusammenhang ist, dass das aktuelle Energiewende-Ranking des WWF Deutschland (stand September 2025) Hamburg ein verheerendes Zeugnis ausstellt: Im bundesweiten Vergleich aller 16 Bundesländer landet Hamburg auf dem letzten Platz.
Stellungnahme der Finanzbehörde zum Auskunftsersuchen der Bezirksversammlung Bergedorf, gem. § 27 BezVG:
Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Höchste Priorität hat dabei die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Dies steht auch im Einklang mit den erklärten Zielen der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen, wonach neben der CO2-Vermeidung die Bezahlbarkeit zu einer zentralen Steuerungsgröße werden soll.
In den letzten Jahren wurden sukzessiv die Grundlagen für eine systematische Planung von Sanierungsmaßnahmen insbesondere durch die Erstellung von Sanierungsfahrplänen/ Sanierungskonzepten geschaffen. Bei der Umsetzung dieser Planungen gilt es, Ressourcen möglichst effizient und mit großer Hebelwirkung einzusetzen. Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung spielt dabei eine Schlüsselrolle. Dabei ist ein effizientes und wirtschaftliches Vorgehen gefordert, bei dem auf Fernwärme oder Wärmepumpen, zusammen mit Photovoltaikanlagen (PV) sowie auf eine intelligente Gebäudetechnik gesetzt wird. Die bauliche Sanierung erfolgt dabei zu dem Zeitpunkt, wenn die Bauteil-Lebensdauer erreicht wird (Kopplungsprinzip), auch um graue Energieeinzusparen. Hinzu kommt, dass die Gebäude der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) einen öffentlichen Zweck erfüllen, sprich von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden oder entsprechende Dienstleistungen dort erbracht werden. Auch hier gilt es, entsprechende Maßnahmen unter Berücksichtigung der Nutzerbedarfe umzusetzen und den Betriebsablauf so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
In Konkretisierung der Fragestellungen des vorliegenden Auskunftsersuchen nach §27 BezVG erfolgt die Beantwortung für den gesamten Gebäudebestand inklusive Wohngebäude im Bezirk Bergedorf, der im Eigentum einer Behörde steht.
Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass das umfangreiche Portfolio der Schulimmobilien einer teilweise besonderen Steuerungssystematik unterliegt und nicht immer zur Antwortsystematik dieses Auskunftsersuchens passt. Soweit außerhalb der Systematik geantwortet wurde, erfolgt dies über einen Textbeitrag und nicht über die Anlagen.
Zu gleich gelagerten Fragestellungen wurde bereits im Rahmen der Drs. in der Hamburgischen Bürgerschaft 23/546, 22/12937, 22/13220, 22/13982, 22/15520 sowie 22/16989 Stellung genommen. Im Übrigen siehe Anlage 1 bis 4.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Finanzbehörde die Fragen wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Siehe Anlagen 1 bis 4.
Für die Schulen vom Sondervermögen Schulimmobilien wurde bereits 2012, basierend auf einer Bewertung des Gebäudebestandes, der erste sogenannte Rahmenplan Schulbau erstellt und veröffentlicht. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung aktueller Handlungsbedarfe erfolgten die weiteren Sanierungsmaßnahmen. Die Investitionsplanung im Schulbau der FHH wird auf Basis des Schulentwicklungsplans mit den Dienstleistern SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH aufgestellt und rollierend jährlich fortgeschrieben. Diese Investitionsplanung trägt sowohl den Flächenbedarfen aufgrund von steigenden Schülerzahlen Rechnung als auch den Sanierungsbedarfen in den Bestandsgebäuden. Qualitative Überarbeitungen des Leistungsbildes, zum Beispiel energetische Baustandards und Nachhaltigkeitsaspekte, werden im Rahmen der Haushaltsanmeldungen bewertet und finanziert. Die Priorisierung der Projekte erfolgt für den Zubau durch die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB),die Sanierungen orientieren sich am Gebäudezustand ergänzt um weitere Einflussfaktoren einer integrierten Standortplanung. Das Volumen des Investitionsprogramms wird über den Haushalt finanziert.
Alle Schulimmobilien sind in Gebäudezustandsklassen gemäß ihrem jeweiligen Zustand eingeteilt, diese folgen den Schulnoten von 1 = sehr gut bis 6 = ungenügend. Neubauten werden in die Gebäudezustandsklasse 1 eingeordnet, sanierte Gebäude befinden sich in den Gebäudezustandsklassen 2 und 3 und werden durch fortlaufende Instandhaltung in diesen Zustandsklassen gehalten. Sanierungen haben weit überwiegend seit Überführung der Schulgebäude in ein Mieter-Vermieter-Modell im Jahr 2010 stattgefunden. Gebäude in den Klassen 4 bis 6 sind zur Sanierung vorgesehen bzw. werden abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Die konkreten Gebäudezustandsnoten für die Gebäude dieses Auskunftsersuchens ergeben sich aus den Angaben in Anlage 3 als Antwort auf Frage 4.
Die Sanierungsplanung für die Schulimmobilien orientiert sich am Gebäudezustand ergänzt um weitere Einflussfaktoren einer integrierten Standortplanung. Entsprechend wird für jedes Gebäude separat geprüft, welche Maßnahmen erforderlich sind, und individuell geplant. Konkret anstehende Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden mit einem Volumen von mehr als einer Million Euro werden im jährlichen Berichtswesen über Schulbaumaßnahmen erfasst und an die Hamburgische Bürgerschaft berichtet, zuletzt mit Bürgerschaftsdrucksache 23/1150. Im Übrigen siehe Anlagen 1 bis 4.
In der Regel erfolgt die Beheizung der Schulen nicht gebäude- sondern standortgenau. Im Übrigen siehe Anlagen 1 bis 4.
In Kooperation mit HEnW KommunalEnergie bauen SBH und GMH an den Schulstandorten die Photovoltaik zur Eigenversorgung weiter aus. Die Betrachtung erfolgt dabei nicht gebäude- sondern standortgenau.
Nachdem durch Potenzialanalysen in einem Teil des Gesamtgebäudebestandes bereits eine Fläche von circa 300.000 Quadratmetern als für PV geeignet ausgewiesen werden konnte, wird nun der gesamte Gebäudebestand herangezogen und sukzessive die Installation von PV-Anlagen projektiert. Dabei fließen die Erkenntnisse der Potenzialanalysen unter anderem beim Ausschluss bestimmter statisch ungeeigneter Systembauten und bei der Priorisierung der Schulstandorte mit ein.
Im Übrigen siehe Anlagen 1 bis 4.
Alle Schulneubauten erhalten regelhaft eine Grünbedachung. Für Dächer, die im Zuge von Sanierungen und Umbaumaßnahmen wesentlich geändert werden, wird die Machbarkeit einer Begrünung der Dachflächen in jedem Fall geprüft und realisiert, wenn dies ohne Nachrüstung im Bereich der statischen Tragkonstruktion umsetzbar ist.
Im Übrigen siehe Anlagen 1 bis 4.
Fassadenflächen werden im Rahmen von Pilotprojekten begrünt, wenn dies standortbezogen und baulich sinnvoll umzusetzen ist. Eine Umsetzung von Projekten zur Wandbegrünung ist derzeit nicht im vereinbarten Leistungsumfang für den Schulbau enthalten. Entsprechende Mittel wären bei Bedarf einzuwerben. Unter diesem Vorbehalt wurde im Schulbau ein Baustandard entwickelt, der flächendeckend eingesetzt werden kann. Auf dieser Grundlage sind seit 2023 elf Pilotprojekte in allen Bezirken gestartet. In Bergedorf verfügt ein Gebäude über eine begrünte Fassade. Die Herausforderungen dabei sind vielfältig, da nicht nur die Belange des Naturschutzes, sondern auch die Verkehrssicherheit gewährleistet sein muss. 2024 wurde ein Standard zur Gestaltung vonGrünfassaden erstellt. Dieser wurde auch mit der Unfallkasse Nord abgestimmt.
Im Übrigen siehe Anlagen 1 bis 4.
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