Welche Erkenntnisse haben die Fischtreppen im Bezirk erbracht?
Letzte Beratung: 04.04.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.5
Kleine Anfrage
gem. §24 BezVG
des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
Die Fischtreppe (Fischaufstiegsanlage) im Serrahn ist vor nunmehr 10 Jahren eingeweiht worden, sodass man davon ausgehen kann, dass aktuelle Monitoring-Ergebnisse repräsentativ sind.
Außerdem gibt es im Bezirk noch zwei weitere Aufstiegsanlagen (Brookwetterung und Dove Elbe/Schleusengraben), die nicht so im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung stehen, aber dennoch wichtige Bestandteile für die Durchgängigkeit der Gewässer darstellen.
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:
Ein Monitoring wurde an den drei Anlagen durchgeführt, aber nicht in den vergangenen drei Jahren.
Es wurde kein Monitoring in den vergangenen drei Jahren durchgeführt.
Im Zuge des Monitorings in 2010/2011 wurden bei den Reusenkontrollen folgende Fischarten vorgefunden:
Serrahn: Ukelei, Hasel, Rotauge, Gründling, Meerforelle, Bachforelle, Flussbarsch, Schlei, Brassen, Aal, Kaulbarsch.
Brookwetterung: Aal, Aland, Brassen, Flussbarsch, Goldorfe, Gründling, Güster, Hasel, Kaulbarsch, Rotauge, Rotfeder, Schlei, Steinbeißer, Ukelei, Zope, Dreistachliger Stichling, Neunstachliger Stichling.
Dove Elbe/Schleusengraben: Aal, Aland, Brassen, Flussbarsch, Güster, Hasel, Kaulbarsch, Rapfen, Rotauge, Ukelei, Zope.
Das Monitoring wurde von anerkannten Büros für Fischbiologie durchgeführt. Es wurde das Büro limnobios für Fisch- und Gewässerökologie für die Gutachten Brookwetterung und Dove-Elbe/ Schleusengraben und das PESCA Büro für Fischerei und Fischbiologie für das Gutachten Serrahn beauftragt.
Die Unterhaltungskosten für die Fischtreppen werden nicht explizit erfasst, sie belaufen sich nach Schätzung auf ca. 2.000 € pro Jahr und Anlage.
Nein, es gab in den letzten Jahren keine auffälligen Veränderungen bezüglich der Durchgängigkeit.
Die Monitorberichte zeigen auf, dass die Fischaufstiegsanlagen dem Gewässer die erforderliche Durchgängigkeit verleihen, um das gute ökologische Potential gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Die Anlagen sind als gut zu bezeichnen.
Nein, es gibt keine Überlegungen Veränderungen an den Treppen vorzunehmen.
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