Welche Auswirkungen hat die Veränderungssperre für Hahnöfersand für die Entwicklung Oberbillwerders?
Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Froh, Wegner und Fraktion der CDU
Die artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf Hahnöfersand sind Bestandteil des B-Plan-Verfahrens für Oberbillwerder. Wie jetzt der Presse zu entnehmen war und durch unsere Anfrage an das Bezirksamt bestätigt wurde, werden diese Ausgleichsmaßnahmen, die im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2021 noch dargestellt wurden, durch eine Veränderungssperre der Gemeinde Jork blockiert.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:
1. Welche Ausgleichsmaßnahmen waren auf Hahnöfersand geplant?
Auf Hahnöfersand sind Aufwertungsmaßnahmen zur Ansiedlung der Feldlerche geplant. Diesbezüglich werden landwirtschaftliche Flächen extensiviert und entsprechend hergerichtet.
2. Ist es richtig, dass erste Maßnahmen schon 2021 eingeleitet wurden? (siehe: Weiterführende Erläuterungen zu zusammengefassten Stellungnahmen und Fragen aus der der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Seite 22). Wenn ja, welche und welche Kosten sind hieraus entstanden? Wenn nein, warum nicht?
Bei den Maßnahmen für die Feldlerche handelt es sich um vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang müssen die Ausgleichsflächen vor Eintritt der jeweiligen Beeinträchtigung entsprechend hergerichtet sein. 2021 wurde mit ersten Maßnahmen auf den Ausgleichsflächen begonnen, da die landwirtschaftliche Nutzung durch die JVA eingestellt wurde. Kosten sind dabei für die Einsaat und Mahd der Flächen entstanden.
3. Welche Flächen waren für die Ausgleichsmaßnahmen eingeplant und welche Größe hatten diese?
Zunächst sind im Westen Hahnöfersands ca. 25 ha Ausgleichsmaßnahmen geplant.
4. Müssen die Ausgleichsmaßnahmen jetzt woanders umgesetzt werden? Wenn ja, wo?
Nein.
5. Welchen Auswirkungen hat die Veränderungssperre auf das B-Plan-Verfahren Oberbillwerder?
Keine.
---
---