21-1802.01

Welche Auswirkungen hat die Veränderungssperre für Hahnöfersand für die Entwicklung Oberbillwerders?

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.08.2023
Ö 4.4
Sachverhalt

 

Kleine Anfrage

der BAbg. Emrich, Froh und der CDU-Fraktion

 

Die artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf Hahnöfersand sind Bestandteil des
B-Plan-Verfahrens für Oberbillwerder. Wie jetzt der Presse zu entnehmen war, werden diese Aus- gleichsmaßnahmen, die im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2021 noch dargestellt wurden, durch eine Veränderungssperre der Gemeinde Jork blockiert.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Keine Anfrage wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Ausgleichsmaßnahmen waren auf Hahnöversand geplant?

 

Die Frage kann nicht durch das Bezirksamt beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der BUKEA und ist durch ein Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG einzuholen.

 

  1. Ist es richtig, dass erste Maßnahmen schon 2021 eingeleitet wurden? (siehe: ANLAGE 2, Weiterführende Erläuterungen zu zusammengefassten Stellungnahmen und Fragen aus der der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Seite 22). Wenn ja, welche und wel che Kosten sind hieraus entstanden? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Frage kann nicht durch das Bezirksamt beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der BUKEA und ist durch ein Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG einzuholen.

  1. Welche Flächen waren für die Ausgleichsmaßnahmen eingeplant und welche Größe hatten diese?

 

Die Frage kann nicht durch das Bezirksamt beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der BUKEA und ist durch ein Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG einzuholen.

 

  1. Ist es korrekt, dass diese Flächen jetzt mit einer Veränderungssperre belegt sind?

 

Ja.

 

  1. Ist es korrekt, dass diese Veränderungssperre vorerst für zwei Jahre gilt?

 

Ja. Gemäß der am 17. Mai 2023 bekanntgemachten Satzung der Gemeinde Jork über eine Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 75 "Hahnöfersand" (Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 19) tritt die Veränderungssperre am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.

 

  1. Müssen die Ausgleichsmaßnahmen jetzt woanders umgesetzt werden? Wenn ja, wo?

 

Die Frage kann nicht durch das Bezirksamt beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der BUKEA und ist durch ein Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG einzuholen.

 

  1. Welchen Auswirkungen hat die Veränderungssperre auf das B-Plan-Verfahren Oberbillwerder?

 

Die FHH befindet sich hinsichtlich einer Lösung zur konfliktfreien Sicherstellung der Ausgleichsflächen unter Beteiligung von Fachexperten im Gespräch mit dem Landkreis Stade und der Gemeinde Jork.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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