Welche Auswirkungen hat die Veränderungssperre für Hahnöfersand für die Entwicklung Oberbillwerders?
Kleine Anfrage
der BAbg. Emrich, Froh und der CDU-Fraktion
Die artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf Hahnöfersand sind Bestandteil des
B-Plan-Verfahrens für Oberbillwerder. Wie jetzt der Presse zu entnehmen war, werden diese Aus- gleichsmaßnahmen, die im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 2021 noch dargestellt wurden, durch eine Veränderungssperre der Gemeinde Jork blockiert.
Das Bezirksamt beantwortet die Keine Anfrage wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Frage kann nicht durch das Bezirksamt beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der BUKEA und ist durch ein Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG einzuholen.
Die Frage kann nicht durch das Bezirksamt beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der BUKEA und ist durch ein Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG einzuholen.
Die Frage kann nicht durch das Bezirksamt beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der BUKEA und ist durch ein Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG einzuholen.
Ja.
Ja. Gemäß der am 17. Mai 2023 bekanntgemachten Satzung der Gemeinde Jork über eine Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 75 "Hahnöfersand" (Amtsblatt für den Landkreis Stade Nr. 19) tritt die Veränderungssperre am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
Die Frage kann nicht durch das Bezirksamt beantwortet werden. Die Beantwortung der Frage liegt in der Zuständigkeit der BUKEA und ist durch ein Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG einzuholen.
Die FHH befindet sich hinsichtlich einer Lösung zur konfliktfreien Sicherstellung der Ausgleichsflächen unter Beteiligung von Fachexperten im Gespräch mit dem Landkreis Stade und der Gemeinde Jork.
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