21-0299

Weiterführung des Vergnügungstättenkonzeptes

Antrag

Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.7

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Kleszcz, Jarchow, Gabriel und SPD-Fraktion

der BAbg. Jacobsen, Meyns und FDP-Fraktion

der BAbg. Rüssau und Grüne Fraktion

 

Die Bezirksversammlung Bergedorf hat 2013 das Konzept zur städtebaulichen Steuerung von Vergnügungsstätten sowie sexuellen Dienstleistungs- und Einzelhandelsangeboten für den Bezirk Bergedorf (Vergnu?gungsstättenkonzept) beschlossen. Ziel dieses Konzeptes ist es, Leitlinien für die Ansiedlung der betreffenden Nutzungen zu schaffen, d.h., dass Flächen dargestellt werden, auf denen bestimmte Nutzungen potentiell genehmigt bzw. nicht genehmigt werden sollen. Die konkrete Steuerung einer Ansiedlung bzw. Nichtansiedlung erfolgt seither über die Zuhilfenahme dieses informellen Planungsinstrumentes, u.a. mittels Anpassung diverser Bebauungspläne.

 

Mit dieser Steuerung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung erfolgen. Insbesondere sollen so genannten Trading-Down-Effekte und konfliktträchtige Nutzungen vermieden werden.

 

Aufgrund dieses Instrumentes ist es uns in den vergangenen Jahren gelungen, u.a. die Neuansiedlung von Spielhallen vielerorts im Bezirk zu verhindern bzw. zu steuern. Gegenwärtig ist jedoch ein Trend zu beobachten, dass sich Wettbüros und Sport-Bars (mit integrierten Wettbüros) zunehmend mehr in einigen Quartieren und Zentren im Bezirk ansiedeln. In Hinblick auf so genannte Trading-Down-Effekte und konfliktträchtige Nutzungen führt dies zunehmend zu Problemen. Dazu kommt, dass die Sicherstellung von Suchtprävention, Spielerschutz und Jugendschutz hier Gefahr läuft, untergraben zu werden.

 

Ziel einer nachhaltigen und vorausschauenden Stadtentwicklungspolitik muss es sein, weitere Auswüchse von Wettbüros und Sport-Bars (mit integrierten Wettbüros) einzudämmen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt prüft, ob und in welcher Form eine Weiterführung des Vergnügungsstättenkonzeptes möglich ist, um zukünftige Ansiedlung von Wettbüros und Sport-Bars (mit integrierten Wettbüros) im Bezirk Bergedorf planerische steuern zu können.
  2. Das Bezirksamt berichtet dem Stadtentwicklungsausschuss über die Ergebnisse der Prüfung.

 

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Bergedorf

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