21-0479

Weiterbetrieb sog. Post-EEG-Anlagen nach dem 31. Dezember 2020

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.08.2020
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion

 

In Hamburg gibt es eine Vielzahl von privat betriebenen Photovoltaikanlagen, die bis zum Jahr 2020 errichtet wurden. In Hamburg wurden diese Anlagen in diversen Programmen, z.B. im 200-Dächer-Programm, finanziell gefördert.

 

Ab dem Jahr 2000 wurden die Anlagen nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) gefördert.

 

Die Förderung nach dem EEG fällt ab dem 1. Januar 2021 weg. Obwohl diese Anlagen i.d.R. immer noch effektiv arbeiten, ist ein Weiterbetrieb ab 1. Januar 2021 nicht zulässig bzw. wirtschaftlich nicht möglich. Es steht zu befürchten, dass diese Anlagen ab dem 1. Januar 2021 abgerissen werden und die so nicht mehr produzierte umweltfreundlich Elektrizität durch konventionelle Energie (Kohle, Kernkraft) ersetzt werden muss.

 

 

Wir fragen die Bezirksamtsleitung bzw. den Hamburger Senat:

 

  1. Gibt es Überlegungen im Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, dass der kommunale Netzbetreiber „Stromnetz Hamburg“ den Betreibern von Post-EEG-Anlagen (also ab 1. Januar 2021) die unbürokratische Einspeisung von Energie ins öffentliche Netz zu gestatten?

 

  1. Gibt es Überlegungen im Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, wonach der kommunale Netzbetreiber „Stromnetz Hamburg“ den Betreibern von Post-EEG-Anlagen den wirtschaftlichen Betrieb insoweit ermöglicht, dass als Entgelt für die eingespeiste Energie zumindest der Preis der Leipziger Strombörse gezahlt wird?

 

  1. Falls die Betreiber ihre Anlagen auf Eigenverbrauch umrüsten, wird „Stromnetz Hamburg“ den überschüssigen Strom abnehmen und entsprechend der Leipziger Strombörse vergüten?

 

  1. Gibt es Überlegungen, falls ein wirtschaftlicher Betrieb nicht ermöglicht werden kann, den Betreibern alternativ einen finanziellen Zuschuss zu gewähren?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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