Weibliche Genitalverstümmelung: Ein grausames Verbrechen in Bergedorf?
Letzte Beratung: 30.05.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 7.3
Auskunftsersuchen
der Babg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
und der AfD Fraktion Bergedorf
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien, oft fälschlicherweise als Beschneidung bezeichnet, ist eine abscheuliche Praxis, die in einigen Teilen Afrikas und Arabiens bis heute fortbesteht. Schätzungsweise 3000 Mädchen und Frauen erleiden jeden Tag diese grausame Tat, die ihre körperliche und seelische Gesundheit zerstören kann.
Mit der Migration hat diese Tradition leider auch Einzug in Deutschland gehalten. Mädchen und Frauen werden hier Opfer von Genitalverstümmelung, oft unter dem Deckmantel von "Ferien im Heimatland" oder durch Familienmitglieder im Verborgenen.
Es ist unerträglich, dass diese menschenverachtende Praxis in unserem Land toleriert wird. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Straftat und muss als solche verfolgt werden.
Wir müssen unsere Mädchen und Frauen vor dieser grausamen Tradition schützen. Betroffene Frauen brauchen Unterstützung und Hilfe, um die Traumata zu überwinden, die ihnen durch die Verstümmelung zugefügt wurden.
Es ist höchste Zeit, dass wir uns alle gegen diese Form der Gewalt an Frauen und Mädchen einsetzen und dafür sorgen, dass diese Tradition endlich ein Ende findet.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt unter Einbeziehung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) und der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) wie folgt Stellung:
Wie bereits mit den Bürgerschafts-Drs. 21/19677, 21/15117, 22/7734 und 22/11944 berichtet, verfolgt der Senat bei der Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung, die eine schwere Menschenrechtsverletzung ist, verschiedene Ansätze der Prävention. So tagt der überbehördliche runde Tisch dreimal jährlich, an dem sich Vertreterinnen und Vertreter von verschiedenen Institutionen und Organisationen (Fachkräfte in den Unterstützungssystemen Opferschutz (Schutz- und Beratungseinrichtungen), Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gesundheitssystem sowie Fachkräfte aus den Community-Gruppen) zu Handlungsansätzen austauschen.
Dieses Gremium hat unter anderem die Fachveröffentlichung gegen Genitalverstümmelung erarbeitet, in der Handlungsmöglichkeiten und Interventionsketten beschrieben sind, vergleiche hierzu auch:
Anlässlich des Internationalen Tags gegen weibliche Genitalverstümmelung ist die Fachveröffentlichung zum 6. Februar 2022 überarbeitet und aktualisiert veröffentlicht worden.
Zudem hat Hamburg als erstes Land im Februar 2019 einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung herausgegeben, der mittlerweile in 13 Sprachen abrufbar ist, siehe https://www.hamburg.de/opferschutz/12138124/schutzbrief-gegen-genitalverstuemmelung/.
Dieser Schutzbrief war auch Vorlage des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2020 veröffentlichten bundesweiten Schutzbriefes, https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publikationen/schutzbrief-gegen-weibliche-genitalverstuemmelung-1913316?msclkid=dbe0b1e3ac5a11ec 9ad4a946eb92d6b1.
Gelangt der Polizei ein entsprechender Sachverhalt zur Kenntnis, trifft sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen und rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr.
Im Übrigen siehe Drs. 21/19677, 21/15117, 22/7734 und 22/11944.
1. Wie viele Folgen von weiblicher Genitalverstümmelung sind in Hamburgs
Kliniken und Krankenhäusern für in Bergedorf ansässige Personen in den vergangenen Jahren jeweils behandelt worden? Bitte geben sie jährliche Zahlen seit dem Jahr 2014 an.
Hierzu liegen keine validen Daten vor, siehe Drs. 21/8684, 22/5814, 22/7734 und 22/11944, da diese Fälle mangels einer entsprechenden Codierung nach ICD 10 nicht erfasst werden.
2. Wie viele Fälle von weiblicher Genitalverstümmelung wurden seit 2014 von in Bergedorf ansässige Personen bekannt?
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Der Wohnort des Opfers wird in der PKS nicht erfasst.
Ersatzweise werden in der PKS erfasste Fälle für gesamt Hamburg ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die PKS auf Jahresauswertungen ausgelegt ist. Innerhalb eines Berichtsjahres unterliegt der PKS-Datenbestand einer ständigen Pflege, zum Beispiel durch Hinzufügen von nachträglich ermittelten Tatverdächtigen oder Herausnahme von Taten, die sich im Nachhinein nicht als Straftat erwiesen haben. Verdachtsfälle werden in der PKS nicht erhoben. In der PKS wird ein Fall, unabhängig von der Tatzeit, in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Auf einzelne Monate aufgegliederte Fallzahlen sind in der PKS daher nicht valide. Zum Erhalt der größtmöglichen Validität wurde für 2024 das 1. Quartal ausgewertet.
Im Zeitraum 1. März 2014 bis 31. März 2024 wurde in der PKS kein Fall von weiblicher Genitalverstümmelung erfasst.
3. Welche Hilfsangebote stehen Opfern von weiblicher Genitalverstümmelung in Bergedorf zur Verfügung?
Die hier aufgeführten Hilfsangebote zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM/C) beziehen sich nicht konkret auf Bergedorf, sondern sind hamburgweit für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich. Die Angebote sind durch den Runden Tisch gegen weibliche Genitalverstümmelung miteinander vernetzt, so findet bei Bedarf Verweisberatung statt.
Lessan e.V. ist ein in Hamburg ansässiger freier Träger, der Sozialberatung für von FGM/C Betroffene durchführt.
Im Regelsystem können sich Betroffene, die an gesundheitlichen Folgen von FGM/C leiden, an die Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im UKE wenden. Dort arbeitet ausgebildetes Fachpersonal, dass Erfahrung in der Betreuung von Patientinnen mit FGM/C hat. Im Familienplanungszentrum und bei pro familia können Betroffene sowohl Sozialberatung als auch gesundheitliche Untersuchungen erhalten. Bei pro familia arbeiten zudem Gynäkologinnen, die Erfahrung in der Erstellung von Gutachten für Geflüchtete haben, denen bei Rückkehr ins Herkunftsland eine Beschneidung droht. Diese Gutachten können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einer gesicherten Aufenthaltserlaubnis führen. Droht bei einer Reise ins Herkunftsland eine Beschneidung, kann der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung(https://www.hamburg.de/opferschutz/12138124/schutzbrief-gegen-genitalverstuemmelung/ ) betroffenen Familien helfen. Eltern können sich durch den Hinweis auf die rechtlichen Folgen, die eine Beschneidung mit sich bringt, dem sozialen Druck im Heimatland entziehen.
Im Bereich des Jugendschutzes sind die bezirklichen Jugendämter Anlaufstelle für betroffene Mädchen. Die Kinderschutzkoordinatorinnen der Bezirke verweisen in das o.g. Hilfesystem.
4. Wie viele Fälle von Genitalverstümmelung von in Bergedorf ansässigen Personen wurden in dem Zeitraum seit dem Jahr 2014 vor Hamburger Gerichten behandelt?
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wurden zum Stichtag 27. März 2024 keine Verfahren im Sinne der Fragestellung vor Hamburger Gerichten geführt.
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