21-1986.01

Wassersportzentrum für Bergedorfer Schulen. Wie ist der Sachstand?

Antwort

Letzte Beratung: 16.04.2024 Regionalausschuss Ö 7.3

Sachverhalt

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der BAbg. Froh, Dietrich, Woller und Fraktion der CDU

 

 

Der Wassersport hat in Bergedorf eine lange Tradition. Daher ist bereits vor langer Zeit die Idee entstanden, das Wassersportzentrum am Kurfürstendamm zu modernisieren. Vor einigen Jahren wurde einmal von Seiten der Behörde über den Zwischenstand der Planungen im Regionalausschuss berichtet. Seitdem schien das Projekt auf Eis gelegt worden zu sein.

Jetzt ist der Presse zu entnehmen, dass die Planungen wieder aufgenommen wurden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wie stellt sich die aktuelle Situation dar? Sind die aktuellen Gebäude noch in einen nutzbaren Zustand?

 

  1. Welche Größe haben die aktuellen Gebäude und wie sind die Nutzflächen aufgeteilt?

 

  1. Gibt es schon eine konkrete Neuplanung? Wenn ja, wie stellt sich diese in Bezug auf die Gebäudeanzahl und Nutzfläche dar? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?

 

  1. Wurden eventuelle Neuplanungen schon den potentiellen Nutzer vorgestellt? Wenn ja, wann und wie war die Resonanz? Wenn nein, warum nicht und soll dies noch erfolgen?

 

  1. Werden die neuen Gebäude mit einer Photovoltaik-Anlage ausgerüstet? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Werden die Gebäude, zumindest in Teilen, beheizt? Wenn ja, mit welcher Technik?

 

  1. Sind Schulungs-, bzw. Aufenthaltsräume geplant? Wenn ja, in welcher Größe und werden diese barrierefrei sein?

 

  1. Sind Sanitäranlage geplant? Wenn ja, wie viele, in welcher Größe und werden diese barrierefrei geplant?

 

  1. Sind Umkleideräume geplant? Wenn ja, wie viele, in welcher Größe und werden diese barrierefrei geplant?

 

  1. Ist bei Neubauten und grundlegenden Sanierungsmaßnahmen bei öffentlichen Bauvorhaben (hier Schulbau Hamburg) zwingend die barrierefreie Planung und Herstellung vorgeschrieben?

 

  1. Soweit Räumlichkeiten beim Wassersportzentrum nicht barrierefrei ausgestaltet werden sollen, wie wird dies begründet?

 

  1. Wann wird das Projekt im Regionalausschuss Vier- und Marschlande vorgestellt oder zur Kenntnis gegeben?

 

  1. Bisher wurden Bergedorfer Bauvorhaben von Schulbau Hamburg immer dem Unterausschuss Bau tabellarisch mitgeteilt. Wann erfolgt die Vorstellung bezüglich des Wassersportzentrums?

 

  1. Wurden Stellungnahmen und Hinweise vom Bezirksamt Bergedorf zum Wassersportzentrum eingeholt und bei den bisherigen Planungen von Schulbau Hamburg berücksichtigt?

Die Finanzbehörde (FB) nimmt unter Beteiligung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:

 

Das Schulbootshaus Bergedorf befindet sich am Kurfürstendeich 43-47 in 21037 Hamburg. Es hat über die Steganlage einen Wasserzugang zur Dove-Elbe.

Es wird regelmäßig von Montag bis Sonntag zwischen 8.00 und 19.30 Uhr von folgenden sieben Schulen genutzt: Stadtteilschule Bergedorf, Stadtteilschule Kirchwerder, Gymnasium Lohbrügge, Hansa-Gymnasium, Gymnasium Allermöhe, Gymnasium Bornbrook und Wichern-Schule. Dazu kommen temporäre Nutzungen für Projekttage von unterschiedlichen Schulen aus dem gesamten Stadtgebiet. Das Bootshaus wird überwiegend für den Ruderunterricht genutzt, des Weiteren für den Kanusport.

 

Die Bestandsgebäude, bestehend aus einem Bootshaus mit einer Fläche von rund 100 Quadratmetern, einer Umkleide mit einer Fläche von rund 27 Quadratmetern, einem Bootsschuppen mit einer Fläche von rund 120 Quadratmetern, einem Lagergebäude mit einer Fläche von rund 30 Quadratmetern sowie einer Garage mit einer Fläche von rund 30 Quadratmetern entsprechen nicht mehr den heutigen Standards und lassen sich nicht entsprechend der geltenden Richtlinien energetisch sanieren.

 

Die Neubauplanung wurde gemeinsam mit der verantwortlichen Schulleitung der Stadtteilschule Bergedorf und dem zuständigen Fachausschuss Rudern im Fachreferat Sport der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) erarbeitet. Ebenso wurden in Absprache mit den Beteiligten weitere aktive Mitglieder der Schulen für den Bereich Wassersport eingebunden.

 

Die geplante Gebäudeanzahl sowie die Nutzfläche resultieren aus einem vorliegenden Bescheid der Bauvoranfrage und bilden das maximal genehmigungsfähige Bauvolumen ab. Es handelt sich um zwei Gebäude: einem Bootshaus mit einer Fläche von rund 190 Quadratmetern und einer Umkleide inklusive Sanitärbereiche mit einer Fläche von rund 70 Quadratmetern. Beheizt wird lediglich das Umkleide-/Sanitärhaus, wobei der Einsatz einer Wärmepumpe geplant ist. Bedingt durch die geringe Dachfläche und der nicht ganzjährigen Nutzung, wurde eine PV-Anlage als unverhältnismäßig betrachtet und aufgrund des Sonderbaus nicht vorgesehen.

 

Im Zuge der Bauvoranfrage wurde geprüft, ob ein zweigeschossiges Bootshaus mit Bootslagerflächen und Unterrichtsräumen für die schulische Nutzung auf dem Grundstück realisiert werden dürfen. Die Realisierung von Schulungsräumen und einer zweigeschossigen Bauweise wurde am 14.12.2022 im Zuge des Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO negativ beschieden, da Schulungsräume auf dem Grundstück bauplanungsrechtlich unzulässig sind. Trotz der engen baurechtlichen Vorgaben ist es gelungen, im Umkleidehaus einen kleinen Dachboden einzuplanen, der ergänzend für den Aufenthalt genutzt werden könnte. Frei zugänglich ist dieser Dachboden deshalb nicht. Jedoch sind alle wesentlichen Bereiche für Besucherinnen und Besucher und Sportlerinnen und Sportler barrierefrei zugänglich.

 

Bei allen Schulbau-Projekten stellt die Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 eine wesentliche Planungsgrundlage dar. Ziel ist es, die Hamburger Schulgebäude entlang des Schulentwicklungsplans schrittweise barrierefrei zu gestalten und damit gute Räume für gute Inklusion zu schaffen. Alle Neubauten werden barrierefrei geplant und errichtet. Dies trifft auch für den Neubau von Bootshaus und Bootshalle des Wassersportzentrums zu.

 

Die Projekte werden in der Regel im Zuge des Genehmigungsverfahren vorgestellt oder zur Kenntnis gegeben. SBH | Schulbau Hamburg (SBH) hat die Planung zur Zustimmung am 28.11.2023 eingereicht. Wann und ob dies Projekt vorgestellt wird, liegt nicht in Zuständigkeit und Verantwortungsbereich von SBH, sondern bei der genehmigenden Behörde.

 

 

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