21-1266

Wassersensible Straßenraumgestaltung in Bergedorf voranbringen

Antrag

Letzte Beratung: 03.03.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.2

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Zaum, Wegner, Froh und Fraktion der CDU

 

Das Unwetter zu Himmelfahrt 2018 ist allen Bergedorfern noch gut in Erinnerung, im Juni 2020 kam es in Bergedorf aufgrund von Starkregenereignissen zu Überschwemmungen mit schlimmen Folgen. Weitere Starkregenereignisse haben zu Überschwemmungen geführt, wenn auch nicht so heftig. Und durch den Klimawandel ist damit zu rechnen, dass solche Ereignisse zukünftig vermehrt vorkommen werden.

 

Bereits im Jahr 2015 hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation im Rahmen der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) ein Wissensdokument „Hinweise für eine wassersensible Straßenraumgestaltung“ heraus gegeben*, welches „Konzepte und Lösungen für einen zukunftsfähigen Umgang mit Regenwasser darstellt, die einen angemessenen Überflutungs- und Hochwasserschutz sichern, den Gewässerschutz verbessern sowie die weitere Annäherung an einen naturnahen Wasserhaushalt in Hamburg ermöglichen sollen“. Das Ganze baut auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe Verkehrsplanung im Gemeinschaftsprojekt RISA (RegenInfraStrukturAnpassung, 2009 bis 2014) der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und HAMBURG WASSER (HW) auf.

 

Dieses zukunftsweisende Wissensdokumente gibt einen in Hamburg bekannten Arbeits- und Kenntnisstand wieder, soll für ausgewählte Themen sensibilisieren und dient als Beispielsammlung und Orientierungshilfe bei Planung und Entwurf von Stadtstraßen in Hamburg. Gegenüber einer Richtlinie hat es den Makel, dass es nicht verbindlich ist und daher nicht grundsätzlich bei der Planung und beim Entwurf von Stadtstraßen in Hamburg zu beachten ist.

 

Nach Ansicht der Antragsteller sollten die vorgelegten Hinweise umgehend verpflichtend angewendet werden, um zum einen den Bevölkerungsschutz zu verbessern und zum anderen den durch Starkregenereignisse entstehenden volkswirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Bezirksamtsleiterin möge sich beim Senat dafür einsetzen, dass bei Grundinstandsetzungen und Neuplanungen von Straßen das „Hinweisblatt für eine wassersensible Straßenraumgestaltung“ verpflichtend zur Anwendung kommt, um die Anwendung der Hinweise signifikant zu steigern und dadurch Überflutungen nach Starkregenereignissen zu minimieren.
  2. Sollte der Senat dem Wunsch nicht entsprechen wird die Bezirksamtsleiterin dafür Sorge tragen, dass zumindest bei bezirklichen Straßenbauvorhaben zukünftig das „Hinweisblatt für eine wassersensible Straßenraumgestaltung“ verpflichtend zur Anwendung kommt.
  3. Über das Ergebnis der Bemühungen ist im Fachausschuss für Verkehr und Inneres kurzfristig zu berichten.

 

* download unter: https://www.hamburg.de/bvm/innovativer-strassenbau/4458160/wassersensible-strassenraumgestaltung-text/

 

 

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