Was unternimmt die Stadt zum Erhalt historischer, denkmalgeschützter Bauernhäuser in den Vier- und Marschlanden?
Letzte Beratung: 23.09.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4
Auskunftsersuchen der BAbg. Garbers, Pelch, Froh, Capeletti, Woller und Fraktion der CDU
Der Erhalt der historischen Bauernhäuser ist ein viel beachtetes Thema in den Vier- und Marschlanden. Gerade in der letzten Zeit wurde wieder mehrfach in der Öffentlichkeit diskutiert, was mit den zunehmend stärker verfallenen Bauernhäusern geschehen soll? Besonders auffällig sind die Bauernhäuser
am Hower Hauptdeich 133,
am Kraueler Hauptdeich 193 und
am Wrauster Bogen 44.
Bei diesen drei Gebäuden ist zwischenzeitlich ein Zustand erreicht bei dem man befürchten muss, dass sie den nächsten Herbststurm nicht überstehen.
Am 19.01.21 hatte Frau Dr. Joss, Leiterin des Denkmalschutzamtes, im Regionalausschuss zum Thema "Erhalt historischer Bauernhäuser in den Vier- und Marschlanden" informiert. Das Denkmalschutzamt habe großes Interesse, diese alten Häuser, und somit die Kulturlandschaft Vier- und Marschlande, zu erhalten. Hierfür stünden verschiedene Fördermittel und Steuersparmöglichkeiten für die Eigentümer zur Verfügung.
Die Behörde für Kultur und Medien beantwortet das Auskunftsersuchen vom 4.8.2021 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Hower Hauptdeich 133
Zu 1.:
Der Eigentümer ist dem Denkmalschutzamt bekannt. Eine Kontaktaufnahme blieb bisher ohne Erfolg.
Zu. 2.:
Nein.
Zu 3. und 4.:
Aufgrund der Verweigerung des Eigentümers zur Kontaktaufnahme wurde durch das Denkmalschutzamt eine Ersatzvornahme eingeleitet, um das in einem schlechten baulichen Zustand befindliche Gebäude bis zur Klärung der Angelegenheit zu sichern und vor der Witterung zu schützen.
Zu 5.:
Das Reet des Daches ist weitgehend abgängig, ein Normalsparren liegt auf der Bodenebene. Die tragende Holzkonstruktion ist intakt, im Erdgeschoss sind Fensterscheiben eingeschlagen, Schäden Im Innenraum durch Vandalismus sind bisher gering.
Zu 6.:
Aufgrund der Schäden (siehe Antwort zu 5.) besteht dringender Handlungsbedarf.
Zu 7.:
Geplant war bisher die Nachnutzung durch die Jugendbauhütte. Aufgrund von Terminverschiebungen bei der Instandsetzung erfolgte die Absage der Jugendbauhütte. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.
Zu 8.:
Siehe Antwort zu 3. Zur Überwachung und Ausschreibung der Maßnahme wird ein Architekt vom Denkmalschutzamt beauftragt.
Zu 9.:
Ja, Anfragen zur Nachnutzung liegen vor.
Zu 10.:
Die historische Hauslandschaft der Vier- und Marschlande ist, wie andernorts auch, von einem massiven Struktur- und Nutzungswandel erfasst. Das Denkmalschutzamt setzt sich dafür ein, diese alten Häuser, und somit die Kulturlandschaft Vier- und Marschlande, zu erhalten. Der Erarbeitung von Konzepten für den langfristigen Erhalt kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Zur finanziellen Unterstützung stehen Eigentümern verschiedene Fördermittel und Steuersparmöglichkeiten zur Verfügung.
Kraueler Hauptdeich 193
Zu 1.:
Der Eigentümer ist dem Denkmalschutzamt bekannt. Es besteht Kontakt.
Zu 2.:
Nein.
Zu 3. und 4.:
Der Eigentümer wurde mehrfach zur Sicherung aufgefordert, dem kam er nicht nach. Derzeit wird seitens des Denkmalschutzamtes eine Erhaltungsverfügung gem. § 7 Abs. 6 DSchG vorbereitet; das Anhörungsschreiben vor Erlass einer Erhaltungsverfügung wurde bereits versendet.
Zu 5. und 6.:
Haupthaus:
Starke Schädigungen des Reetdaches und der historischen Dachausbauelemente (Giebelfenster, Fenster Ochsenaugen), bis hin zum Fehlen der Bedachung an verschiedenen Stellen. Das Gebäudeinnere ist vielfach nicht mehr vor Niederschlag geschützt und es ist bereits eine Schädigung der Bausubstanz durch die Witterung erkennbar.
Scheune:
Starke Schädigungen des Reetdaches, bis hin zum Fehlen der Bedachung an verschiedenen Stellen. Das Fachwerkgerüst des Gebäudes ist vielfach nicht mehr vor Niederschlag geschützt und eine Schädigung der Bausubstanz ist durch die Witterung sowie eine teilweise Beeinträchtigung der Statik bereits erkennbar.
Aufgrund der Schäden besteht dringender Handlungsbedarf.
Zu 7.:
Sicherung des Gebäudes und Unterstützung bei der Entwicklung eines Nutzungskonzeptes.
Zu 8.:
Siehe Antwort zu 3. und 4.
Zu 9.:
Ja.
Zu 10.:
Siehe oben unter Hower Hauptdeich 133, Antwort zu 10.
Wrauster Bogen 44
Zu 1.:
Der Eigentümer ist dem Denkmalschutzamt bekannt. Es besteht Kontakt.
Zu 2.:
Nein.
Zu 3. und 4.:
Nein.
Zu 5.:
Sowohl Wohnwirtschaftsgebäude als auch Scheune sind nicht mehr erhaltensfähig.
Zu 6.:
Ja, siehe Antwort zu 5.
Zu 7.:
Ein Erhalt ist nicht mehr möglich. Die denkmalrechtliche Genehmigung für den Abriss ist erteilt.
Zu 8.:
Siehe Antworten zu 5. u. 7.
Zu 9.:
Entfällt, siehe Antwort zu 7.
Zu 10.:
Siehe oben unter Hower Hauptdeich 133, Antwort zu 10.
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