21-1777

Was passiert mit dem kleinen Biotop in der Otto-Grot-Straße 88?

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.06.2023
Sachverhalt

 

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Westberg, Jobs, Gruber, Heilmann –

Fraktion DIE LINKE

 

Das evangelische Gemeindehaus Festeburg in der Otto-Grot-Straße wurde im April diesen Jahres entweiht. Im April 2024 soll in das ehemalige Gemeindehaus ein Kindergarten einziehen. Zu den Besonderheiten des Gebäudes zählt ein kleines Biotop in Form eines Teiches, in dem u.a. der Moorfrosch und andere Froscharten zu Hause sind.

 

Mit Blick auf die zukünftige Nutzung des Kindergartens ergeben sich folgende Fragen an das Bezirksamt:

 

  1. Wem gehört das Gelände in der Otto-Grot-Straße 88? Wo verlaufen die genauen Grundstücksgrenzen? Bitte ggf. eine Flurkarte der Antwort beifügen.
  2. Der Eingangsbereich vom ehemaligen Gemeindehaus nutzt Schottersteine als Bodendecke. Wird diese Steinschicht, da sie mit den Zielen der Klimawende nicht vereinbar ist, entfernt? Wenn nein: Warum nicht?
  3. Was passiert mit dem kleinen Biotop hinter dem Gemeindehaus?
    1. Wird dieses Biotop für den Kindergarten eingezäunt oder gibt es Pläne dieses Biotop zu entfernen?
    2. Wer ist bis zur Nutzung durch den Kindergarten für die Pflege des Biotops verantwortlich?
  4. Erhält der Kindergarten auf dem Gelände des Gemeindehauses oder in Verbindung mit dem ehemaligen öffentlichen Volleyballplatz einen eigenen Spielplatz? Wenn nein: Wie hoch wird die Nutzungsgebühr für den in der Nähe befindlichen öffentlichen Spielplatz sein?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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