21-1845.01

Was ist los bei Car to go?

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.08.2023
Ö 4.10
Sachverhalt

 

Kleine Anfrage der BAbg.Seiler, Krohn, Winkelbach, Meyer und AfD-Fraktion Bergedorf

 

 

In einer sich stetig verändernden Mobilitätslandschaft hat sich das Konzept von Carsharing als praktische Alternative zum eigenen Fahrzeug etabliert. Eine Facette dieses Trends ist Car2Go, dass jedoch mit einer neuen Entwicklung aufwartet. In jüngster Zeit wurde bekannt, dass Car2Go spezielle Abstellgebühren erhebt, wenn Nutzer ihre Fahrzeuge aus der städtischen Umgebung in das malerische Bergedorf bringen und dort parken.

 

Diese Gebühren werfen Fragen auf hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung von Carsharing-Diensten und beleuchten die sich wandelnde Dynamik zwischen urbaner und ländlicher Mobilität. Dieser Schritt wirft ein Licht auf die Komplexität und Nuancen moderner Fortbewegungskonzepte.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:


Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1. Hat die Bezirksverwaltung Kenntnis von den speziellen Abstellgebühren, die von Car2Go erhoben werden, wenn Fahrzeuge aus der Innenstadt nach Bergedorf gebracht und dort abgestellt werden?

 

Ja, das Bezirksamt hat Kenntnis von den Abstellgebühren des Anbieters. Eine entsprechende

Gebühr wird erhoben, wenn Fahrzeuge außerhalb des Geschäftsgebietes abgestellt werden. Im direkten Umfeld des Bergedorfer Bahnhofs gilt allerdings das Geschäftsgebiet.

 

 

 

  1. Wurde bereits ein Versuch unternommen, mit den Carsharing-Anbietern in Kontakt zu treten, um die Möglichkeit einer Aufhebung dieser Zusatzgebühren zu besprechen? Wenn ja, welche Ergebnisse wurden aus diesen Bemühungen erzielt?

 

Nein, da seitens des Bezirksamtes kein direkter Einfluss auf die Preispolitik eines privaten Anbieters genommen werden kann. Im Übrigen obliegt es der Behörde für Verkehr und Mobilität Gespräche mit Carsharing-Anbietern zu führen.

 

 

  1. Falls es bisher keine Gespräche mit den Anbietern gab, gibt es Pläne oder Überlegungen seitens der Bezirksverwaltung, solche Verhandlungen in Zukunft zu führen, um die Auswirkungen dieser Gebühren auf die Mobilität in Bergedorf zu adressieren?

 

Bisher gibt es keine entsprechenden Pläne.

 

 

  1. Wie sieht die Bezirksverwaltung ihre Rolle bei der Gestaltung der Mobilität in Bezug auf Carsharing und ähnliche Dienste in Bergedorf, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf Abstellgebühren und deren mögliche Auswirkungen?

 

Das bestehende Carsharing-Angebot sowie ein weiterer Ausbau desselben wird im Sinne eines vielfältigen Angebots begrüßt.

 

Auf die Gebühren (hier: Abstell-) privater Unternehmen hat das Bezirksamt keinen Einfluss.

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---