21-1845

Was ist los bei Car to go?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage gem. §24 BezVG des BAbg.

Abg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer

 

In einer sich stetig verändernden Mobilitätslandschaft hat sich das Konzept von Carsharing als praktische Alternative zum eigenen Fahrzeug etabliert. Eine Facette dieses Trends ist Car2Go, dass jedoch mit einer neuen Entwicklung aufwartet. In jüngster Zeit wurde bekannt, dass Car2Go spezielle Abstellgebühren erhebt, wenn Nutzer ihre Fahrzeuge aus der städtischen Umgebung in das malerische Bergedorf bringen und dort parken.

 

Diese Gebühren werfen Fragen auf hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung von Carsharing-Diensten und beleuchten die sich wandelnde Dynamik zwischen urbaner und ländlicher Mobilität. Dieser Schritt wirft ein Licht auf die Komplexität und Nuancen moderner Fortbewegungskonzepte

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1. Hat die Bezirksverwaltung Kenntnis von den speziellen Abstellgebühren, die von Car2Go erhoben werden, wenn Fahrzeuge aus der Innenstadt nach Bergedorf gebracht und dort abgestellt werden?

 

  1. Wurde bereits ein Versuch unternommen, mit den Carsharing-Anbietern in Kontakt zu treten, um die Möglichkeit einer Aufhebung dieser Zusatzgebühren zu besprechen? Wenn ja, welche Ergebnisse wurden aus diesen Bemühungen erzielt?


  1. Falls es bisher keine Gespräche mit den Anbietern gab, gibt es Pläne oder Überlegungen seitens der Bezirksverwaltung, solche Verhandlungen in Zukunft zu hren, um die Auswirkungen dieser Gebühren auf die Mobilität in Bergedorf zu adressieren?

 

  1. Wie sieht die Bezirksverwaltung ihre Rolle bei der Gestaltung der Mobilität in Bezug auf Carsharing und ähnliche Dienste in Bergedorf, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf Abstellgebühren und deren mögliche Auswirkungen?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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