20-1295

Was erwartet Senior/innen in Bergedorf?

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Das  Hamburgische Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWB) trat am 01.01.2010 in Kraft. Es soll die Rechte älterer, behinderter oder auf Betreuung angewiesener Menschen als Nutzer/innen von Wohn- und Betreuungsformen stärken. Das Gesetz soll die Selbstständigkeit älterer und behinderter Menschen ermöglichen und geeignete Rahmenbedingungen für die Erhaltung und Förderung der Gesundheit, Mobilität und Selbstbestimmung der Nutzer/innen schaffen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

 

Allgemeine Fragen:

 

1.   In der Bürgerschaftsdrucksache 20/14261 „Evaluation des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes“ wird eine Evaluation einschließlich einer Überprüfung des Personalaufwands der Bezirksämter für Anfang 2017 angekündigt. Liegt die Evaluation des Senats dem Bezirksamt vor?

1.1   Wenn ja: Bitte beifügen.

1.2   Wenn nein: Warum nicht und wann soll sie erscheinen?

2.      Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zwischen SPD/GRÜNEN ist eine Zentralisierung der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsichten vorgesehen. Sieht die Bezirksamtsleitung dieses für erforderlich und geboten an?

3.      Wie viele Einrichtungen unterliegen in Bergedorf der Wohn-Pflege-Aufsicht?

Bitte darstellen nach den Wohn- und Betreuungsformen im Sinne des HmbWBG, d.h. Wohneinrichtungen, Servicewohnanlagen (ehemals Betreutes Wohnen), Wohngemeinschaften, Gasteinrichtungen, Ambulante Dienste. Bitte für die jeweiligen Gruppen die Anzahl der zu Betreuenden angeben (Stichtag 30.06.2017).

 

 

Fragen zur personellen Ausstattung:

 

4.      Ist die Anzahl der vorhandenen Mitarbeiterinnen der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht ausreichen und ist eine kontinuierliche Überprüfung gesichert?

5.      Wurden im Bereich der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht in 2016 und in den ersten sechs Monaten des Jahres 2017 Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeigen gestellt?

6.   Wie hoch ist der Krankenstand in der bezirklichen Wohn-Pflege-Aufsicht? Bitte für 2015, 2016 und bis zum 30.06.2017 aufführen.

 

Fragen zur Überprüfung der Einrichtungen:

 

7.      Welche Einrichtungen wurden in den Jahren 2015 und 2016 und bis zum 30.06.2017 überprüft? Waren alle Prüfungen angemeldet?

8.   Wie viele und welche Mängel sind in diesen Jahren jeweils in den Einrichtungen festgestellt worden?

8.1   Handelte es sich dabei um Dekubiti, um Flüssigkeitsmängel, Lagerung und um Mängel bei der Bewegung (mit bzw. ohne Begleitung) an der frischen Luft? Bitte nach Wohn- und Betreuungsformen getrennt darstellen.

9.   Falls Mängel festgestellt worden sind: Welche Maßnahmen hat die Verwaltung im Sinne der Anforderungen nach §32, 33Abs. 1 HMbWBG ergriffen, um diese Mängel abzustellen?

10.  Wurden in den Jahren 2015 und 2016 und bis zum 30.06.2017 Mängel festgestellt, die auch in einer Nachprüfung nicht beseitigt wurden?

10.1 Wenn ja: In welchen Einrichtungen wurde das festgestellt und welche weiteren Schritte wurden von der Verwaltung unternommen?

11.  Wie viele Mängelvereinbarungen wurden 2015 und 2016 und bis zum 30.06.2017 abgeschlossen? Wie viele Mängelvereinbarungen wurden nach Ablauf der Fristen überprüft? Wenn eine Überprüfung nicht erfolgte: Warum wurde davon abgesehen?

12.  Wurde jede Einrichtung, die unter das HmbWBG fällt, einmal im Jahr überprüft? Wie hoch ist in der Regel der Zeitbedarf einer Überprüfung und in welchen Abständen finden diese statt? Bitte nach Größe und Art der Einrichtung und nach Art des Prüffeldes angeben.

13.  In der Durchführungsverordnung zum HmbWBG sind Prüfbereiche und Prüffelder aufgelistet. Welche Prüfbereiche bzw. Prüffelder wurden geprüft? Wer entscheidet über die Auswahl der Prüfbereiche/ Prüffelder?

14.  Hatten Häuser, die eine gute Gesamtbeurteilung erhielten, auch immer eine gute bzw. sehr gute Beurteilung in der Pflege? Bitte entsprechende Zahlen hierzu angeben.

15.  Wie viele Anlassprüfungen wurden durch Bewohner/innen bzw. Angehörige veranlasst und welche Beschwerden wurden vorgebracht?

16.  Nach § 31 HmbWBG sollen die Ergebnisse der Regelprüfungen von Wohneinrichtungen veröffentlicht werden. Liegen entsprechende Veröffentlichungen vor? Wenn ja: Bitte beifügen.

17.  Gibt es in allen Einrichtungen nach dem HmbWBG Haus- oder Angehörigenbeiräte? In welchen Einrichtungen fehlen diese Beiräte?

 

Fragen zur offenen Seniorenarbeit:

 

18.  Wie ist die Stellenausstattung für die Betreuung der Senior/innenarbeit im FA Sozialraummanagement? Bitte nach Vollzeitäquivalenten und Mitarbeiter/innen für die Jahre 2015 und 2016 und zum 30.06.2017 darstellen.

19.  Wie viel Seniorinnentreffs und -kreise gibt es im Bezirk Bergedorf zum Stichtag 30.06.2017?

20.  Mit Haushaltsmitteln bzw. Zuschüssen werden die Senior/innentreffs und -kreise im Bezirk Bergedorf insgesamt in welcher Höhe finanziert? Bitte für die Jahre 2015, 2016 und bis zum 30.06.2017 aufführen.

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---