21-1775

Warum sinkt die Inklusionsquote an Bergedorfer Schulen?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Letzte Beratung: 29.06.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.8

Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen der BAbg. Gruber, Mirbach, Westberg, Jobs, Heilmann –

Fraktion DIE LINKE

 

Seit dem Schuljahr 2010/2011 haben Hamburger Eltern das Recht, ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch an einer Regelschule anzumelden. Viele Bergedorfer Eltern, besonders aus Lohbrügge und Nettelnburg, haben diese Inklusion in mehrjährigen zähen Diskussionen erkämpft.  Durch die UN-Behindertenrechtskonvention ist schulische Inklusion inzwischen verbrieftes Bürgerrecht. Ein rechnerisches Maß ist die Inklusionsquote an Schulen. Diese sinkt seit Jahren, auch bei uns in Bergedorf. Zurzeit liegt sie nur hamburgweit bei 38,9 Prozent. Misstrauen die betroffenen Eltern in Bergedorf den Regelschulen in unserem Bezirk?

Dazu fragen wir die zuständige Behörde:

 

1. Wie lauten die Bergedorfer Inklusionszahlen (sowohl absolut als auch in Prozent) für

1.1. für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung",

1.2. für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "körperliche und motorische Entwicklung",

1.3. für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Hören",

1.4. für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Sehen" und

1.5. für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Autismus"?

 

2. Auf der öffentlichen Anhörung im Fachausschuss für Sport und Bildung zum 3. Fortschrittsbericht des Senates über die Umsetzung der Inklusion haben die Expertinnen und Experten gefordert, dass die Gewährleistung einer Doppelbesetzung, eine zuverlässige und qualifizierte Schulbegleitung und eine umfassende Barrierefreiheit Voraussetzungen für eine bessere Inklusionsquote sind. Gibt es dazu aus der zuständigen Behörde für Bergedorf Neuigkeiten? Bitte detailliert aufführen.

 

 

Petitum/Beschluss

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