Warum ist die Terrasse am Schlosscafé nicht barrierefrei?
Kleine Anfrage des BAbg. Noetzel, Froh, Albers, Wessling, Emrich, Wegner und der CDU-Fraktion
Nachdem im April das Schloss-Café wieder eröffnet wurde, ist als Ergänzung, Anfang Mai, eine Außenterrasse für das Schloss-Café in Betrieb genommen worden. Zwar etwas vom Schloss entfernt im Park, aber unter einem Baum sehr schön gelegen. Wie berichtet wurde, wird diese Terrasse vom Publikum auch sehr gut angenommen, obwohl sie offensichtlich unter einem Planungsfehler leidet: Die Terrasse ist nicht barrierefrei, sondern nur über drei sehr hohe Stufen zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 29.05.2018 wie folgt:
1. Wie lief das Genehmigungsverfahren für die Außenterrasse von der Beantragung bis zur
Genehmigung ab? (Bitte alle Verfahrensschritte mit Datum angeben)
2. Ist die Terrasse unter der Auflage der Barrierefreiheit genehmigt worden? Wenn nein,
warum nicht?
Zu 1.und 2.:
Die Außenterrasse wurde durch das Fachamt Management des öffentlichen Raums als Bauherr in Zusammenarbeit mit dem Dezernat für Steuerung und Service (Fachamt Interner Service) für die Bergedorfer Museumslandschaft realisiert. In einem ersten Schritt wurde das Denkmalschutzamt / die Gartendenkmalpflege einbezogen. Hierzu fand ein gemeinsamer Ortstermin am 20.11.2017 statt. Es wurde zunächst davon ausgegangen, dass der zu realisierende Außenbereich genehmigungsfrei als „mobile“ Lösung errichtet werden kann. Eine bauordnungsrechtliche Genehmigungsnotwendigkeit stellte sich erst im Zuge der Realisierung auf Grund der naturschutzrechtlichen Anforderungen, der örtlichen Gegebenheiten sowie nach Erörterung mit der Bauprüfabteilung heraus, so dass der formell am 23.5.2018 gestellte Antrag noch nicht endgültig abgeschlossen ist.
3. Ist der Standort der Terrasse öffentliches Gelände, wenn ja in welchem Zuständigkeitsbereich?
Zu 3.:
Das Grundstück befindet sich im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Bergedorf.
Wenn nein, in wessen Eigentum steht das Grundstück?
Entfällt.
4. Ist der Standort der Terrasse mit dem Naturschutzreferat abgestimmt worden, weil die
Terrasse über den Wurzeln des Baumes errichtet wurde?
Zu 4.:
Die Art und Ausführung der Terrasse beruhen auf den naturschutzrechtlichen Anforderungen. Die Terrasse wurde aufgeständert hergestellt, da sich die Terrasse im Gehölzbestand mit vorhandenem Gefälle befinden wird. Punktfundamente wurden individuell und verletzungsfrei zwischen dem Verlauf der vorhandenen Wurzeln gesetzt.
5. Vom wem wurde die Errichtung der Terrasse beauftragt?
Zu 5.:
Fachamt Management des öffentlichen Raums nach Freigabe durch das Dezernat für Steuerung und Service.
6. Aus welchem Titel wurde die Terrasse finanziert?
Zu 6:
PSP 2-22501030-00004.07, Sachkonto 86400000.
7. Wie hoch waren die Kosten für die Errichtung der Terrasse?
Zu 7.:
16.541 Euro inkl. Mehrwertsteuer.
8. Gab es andere Standorte, die für die Terrasse in Frage kamen? Wenn ja, welche und
warum fiel die Entscheidung für den jetzigen Standort?
Zu 8.:
Mit der Gartendenkmalpflege wurden unter anderem der Bereich südlich des Schlosses direkt am Wasser sowie der unmittelbar am Tordurchgang gelegene Bereich erörtert und verworfen. Ebenfalls in Betracht gezogen wurde der nördlich an das Schloss angrenzende Bereich.
9. Wurde über die Errichtung einer zusätzlichen Rampe neben den Stufen nachgedacht?
Wenn nein, warum nicht?
Zu 9.:
Eine Rampe müsste auf Grund des notwendigen Gefälles eine Länge von rd. 8 Metern haben, dies ist nicht realisierbar.
10. Warum wurden das Vorhaben nicht in einem Ausschuss der Bezirksversammlung vorgestellt?
Zu 10.:
Der aktuelle Stand der Planungen zur Errichtung einer Außenterrasse wurde im Kulturausschuss am 9.4.2018 mündlich im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Café-Eröffnung berichtet.
11. Gibt es eine Planskizze? Wenn ja, in welchem Maßstab?
Zu 11.:
Ja, im Maßstab 1:200
12. Kann die genehmigte Skizze der Terrasse der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt werden?
Zu 12.:
Siehe Anlage.
13. Warum wurde die Terrasse so hoch errichtet?
Zu 13.:
Die Höhe der Terrasse ist den Notwendigkeiten des Naturschutzes geschuldet.
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