20-1642

Warum ist die Terrasse am Schlosscafé nicht barrierefrei?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Noetzel, Froh, Albers, Wessling, Emrich, Wegner und der CDU-Fraktion

 

Nachdem im April das Schloss-Café wieder eröffnet wurde, ist als Ergänzung, Anfang Mai, eine Außenterrasse für das Schloss-Café in Betrieb genommen worden. Zwar etwas vom Schloss entfernt im Park, aber unter einem Baum sehr schön gelegen. Wie berichtet wurde, wird diese Terrasse vom Publikum auch sehr gut angenommen, obwohl sie offensichtlich unter einem Planungsfehler leidet: Die Terrasse ist nicht barrierefrei, sondern nur über drei sehr hohe Stufen zu erreichen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wie lief das Genehmigungsverfahren für die Außenterrasse von der Beantragung bis zur Genehmigung ab? (Bitte alle Verfahrensschritte mit Datum angeben)
  2. Ist die Terrasse  unter der Auflage der Barrierefreiheit genehmigt worden? Wenn nein, warum nicht?
  3. Ist der Standort der Terrasse öffentliches Gelände, wenn ja in welchem Zuständigkeitsbereich? Wenn nein, in wessen Eigentum steht das Grundstück?
  4. Ist der Standort der Terrasse mit dem Naturschutzreferat abgestimmt worden, weil die Terrasse über den Wurzeln des Baumes errichtet wurde?
  5. Vom wem wurde die Errichtung der Terrasse beauftragt?
  6. Aus welchem Titel wurde die Terrasse finanziert?
  7. Wie hoch waren die Kosten für die Errichtung der Terrasse?
  8. Gab es andere Standorte, die für die Terrasse in Frage kamen? Wenn ja, welche und warum fiel die Entscheidung für den jetzigen Standort?
  9. Wurde über die Errichtung einer zusätzlichen Rampe neben den Stufen nachgedacht? Wenn nein, warum nicht?
  10. Warum wurden das Vorhaben nicht in einem Ausschuss der Bezirksversammlung vorgestellt?
  11. Gibt es eine Planskizze? Wenn ja, in welchem Maßstab?
  12. Kann die genehmigte Skizze der Terrasse der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt werden?
  13. Warum wurde die Terrasse so hoch errichtet?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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