Wann wird das neue Clippo in Boberg gebaut?
Letzte Beratung: 30.06.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.3
Große Anfrage der BAbg. Emrich, Froh, Zaum und der CDU-Fraktion
Das Clippo Boberg wurde aufgrund von vielen baulichen Mängeln auf Basis eines Gutachtens Ende 2021 geschlossen. Bis dahin war es viele Jahre beliebte Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche zur Freizeitgestaltung. Es besteht Einvernehmen bei allen Beteiligten, dass das Clippo Boberg weiterhin gebraucht wird und es zeitnah einen Ersatz braucht. Die Übergangslösung, unter Einbeziehung des Clippo Lohbrügge, ist kurzfristig sinnvoll, langfristig jedoch keine tragfähige Alternative.
Nach der Ankündigung des Senats in seiner Pressemitteilung vom 24.01.2022, in der Mittel in Höhe von 450.000 EUR für einen Neu- oder Ersatzbau zugesagt wurden, ist es still um das Thema geworden.
Alle Beteiligten, vor allem die Kinder- und Jugendlichen als bisherige Nutzer, wollen wissen, wann es einen Ersatzbau geben wird.
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 07.06.2022 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
1. Ist mit der Zusage von 450.000 EUR aus dem investiven Quartiersfonds die Finanzierung eines Ersatzbaus für das Clippo Boberg gesichert? Falls nein, welche Schritte wurden eingeleitet, um das fehlende Geld einzuwerben?
Zu 1.:
Die Planungen zur Übergangslösung befinden sich noch im Prozess. Hiermit verbunden ist die Prüfung unterschiedlicher Gebäudetypen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation im Baugewerbe und der allgemeinen Teuerung ist die Verwaltung bemüht, zusätzliche Mittel über den Stadtentwicklungsfonds einzuwerben.
2. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für einen Ersatzbau aus und wann rechnet das Bezirksamt mit der Wiederaufnahme der Arbeit des Trägers am bisherigen Standort?
Zu 2.:
Der Träger hat zusätzliche Mittel für pädagogische Arbeit bekommen, um ein aufsuchendes Angebot am Boberg anzubieten und die Nutzer:innen an den zweiten Standort, das Clippo Lohbrügge, hinzuführen. Ein Zeitplan ist in der aktuellen Planungsphase nicht vorgesehenDie Verwaltung ist um eine schnellstmögliche Realisierung bemüht. Auf Grund der äußeren Umstände ist ein konkreter Zeitplan jedoch nicht darstellbar. Im Übrigen siehe Punkt 1.
3. Welche konkreten Planungen gibt für einen Ersatzbau? Welche Art und Umfang sind geplant?
Zu 3.:
Siehe Punkt 1.
4. Wann werden diese Planungen dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorgelegt?
Zu 4.:
Sofern verwertbare Ergebnisse vorliegen, die eine Realisierung des Vorhabens erlauben, wird der Jugendhilfeausschuss in Kenntnis gesetzt.
5. Wieso wurde lange Zeit noch über eine Sanierung des Gebäudes nachgedacht, obgleich das vorhandene Gutachten dieses von vornerein ausgeschlossen hat? Wie viel Zeit hat die nochmalige Prüfung einer Sanierung in Anspruch genommen?
Zu 5.:
Das vorhandene Gutachten hat ausdrücklich den Rückbau des eingeschossigen Gebäudeteils und die Erhaltung / Sanierung des zweigeschossigen Gebäudeteils empfohlen. Folglich wurde in Form von weiteren Begehungen (auch mit Zimmereien), Überlegungen und Kalkulierungen geprüft, ob eine Sanierung des zweigeschossigen Gebäudeteils tatsächlich umsetzbar und wirtschaftlich ist.
6. Wie sieht das angekündigte Beteiligungsverfahren mit Nutzern und Träger aus?
Zu 6.:
Es ist vorgesehen, den Träger bei dem Planungsvorhaben zu beteiligen. Dieser kann im Rahmen seines niedrigschwelligen Zugangs zur Zielgruppe und im Rahmen seiner Beteiligungsprogrammatik die Nutzer:innen in den Planungsprozess mit einbeziehen.
Die Bezirksamtsleitung wird bereits jetzt in einem Termin mit den Nutzer:innen und dem Träger ins Gespräch kommen und erste Fragen der Nutzer:innen besprechen.
7. Wie kann sichergestellt werden, dass die durch zusätzliche Bundesmittel "Aufholen nach Corona" geschaffene halbe Stelle für die aufsuchende Arbeit in Boberg bis zur Inbetriebnahme der neuen Räumlichkeiten erhalten bleibt?
Zu 7.:
Zum aktuellen Zeitpunkt lässt sich nicht abschätzen, inwieweit weitere Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Ziel der aufsuchenden Arbeit ist die Hinführung der Nutzer:innen an den Alternativstandort mit dem Bestreben, des selbständigen Aufsuchens der Einrichtung.
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