21-0878.01

Wann und unter welchen Bedingungen können Bürgerinnen und Bürger für die Erfüllung bezirklicher Aufgaben Geld spenden?

Antwort

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27.05.2021
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Garbers, Wegner und der CDU-Fraktion

 

Im Rahmen der Schriftlichen Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion „Warum wurde die Orgel bereits jetzt von Kapelle II in Kapelle I versetzt?“ (Drs. 21-0827.01) wurde thematisiert, warum ein Spendenangebot zum Kauf einer Orgel von Bezirksamt nicht angenommen wurde. Unabhängig von Vorliegen eines solchen Angebots hat das Bezirksamt ausgeführt, dass geprüft werden müsse, ob es gegen das Verbot zur Annahme von Belohnungen und Geschenken verstoße.

 

Ganz abwegig scheint der Gedanke von Geldspenden durch Bürgerinnen und Bürger aber nicht zu sein, denn im Rahmen einer Debatte um den Einsatz von Meisen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners hat der Bezirksamtsleiter laut Protokoll der Bezirksversammlung vom 24.9.2020 angeregt, Freiwillige zu ermuntern, Nistkästen zu spenden.

 

Das bürgerliche Engagement ist in Bergedorf sehr ausgeprägt, sodass solche Angebote immer wieder unterbreitet werden. Nicht nur für die Anschaffung von o.g. Nistkästen wurde den Fragestellern eine Beteiligung in Aussicht gestellt. Auch war ein Bürger bereit, die € 400, die für den Einbau eines elektronischen Schlosses am Naturbad Altengamme erforderlich sind, zu übernehmen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 04.05.2021 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen könnten sich Bürgerinnen und Bürger finanziell an Auf- und Ausgaben beteiligen, die originär in städtischer Hand sind?

 

Das Bezirksamt freut sich über das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, muss aber sicherstellen, dass jeglicher Anschein einer Vorteilsnahme vermieden wird.

Um der Forderung nach Unparteilichkeit, Uneigennützigkeit und Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung bei der Annahme von Zuwendungen gerecht zu werden, sind folgende Grundsätze zu beachten:

- Die Integrität der öffentlichen Verwaltung muss gewahrt bleiben.

- Bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben ist der böse Anschein zu vermeiden.

- Das Budgetrecht der Bürgerschaft ist sicherzustellen.

- Die Finanzierung öffentlicher Aufgaben muss transparent sein.

- Jeder Form von Korruption und unzulässiger Beeinflussung ist durch flankierende korruptionspräventive Maßnahmen vorzubeugen.

 

 

  1. An wen müssten sich die Bürgerinnen und Bürger wenden?

 

Ein bestimmter Kontakt ist nicht vorgeschrieben. Bürgerinnen und Bürger können sich schriftlich (z.B. an die E-Mail-Adresse bezirksamt@bergedorf.hamburg.de) an das Bezirksamt Bergedorf wenden und ihr Anliegen schildern. Auch die entsprechenden Fachämter sind mögliche Ansprechpartner.

 

 

  1. Wie geht das Bezirksamt mit solchen Angeboten um?

 

Alle Zuwendungen an das Bezirksamt Bergedorf durch Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen sind vor ihrer Annahme einer besonderen Prüfung zu unterziehen. Dies gilt sowohl für Geld- als auch für Sachleistungen. Die Fachämter haben entsprechende Vorhaben umgehend und vor ihrer Umsetzung der Abteilung Haushalt und Controlling zur Prüfung vorzulegen. Erforderlich sind eine ausführliche Darstellung der Zuwendung sowie eine ausgefüllte Checkliste, mit der geprüft wird, ob alle in Antwort 1 genannten Grundsätze erfüllt sind. Darüber hinaus sind alle weiteren relevanten Unterlagen beizufügen. Die ausgefüllte Checkliste und die relevanten Unterlagen werden dem Beauftragen für den Haushalt vorgelegt und dieser entscheidet anhand der Checkliste, ob die Spende angenommen werden darf oder abgelehnt werden muss.

 

 

  1. Wie viele Angebote dieser Art gab es in den letzten zwei Jahren und konnte davon etwas umgesetzt werden?

 

Eine genaue Anzahl der Angebote kann nicht genannt werden, da diese nicht zentral erfasst werden. In den letzten zwei Jahren konnte eine Geldspende einer Bürgerin / eines Bürgers angenommen und umgesetzt werden.

 

 

  1. Im September 2020 hatte die Bezirksversammlung einstimmig einen Prüfauftrag beschlossen, ob die Installation von Nistkästen für Meisen im Bezirk Bergedorf zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners möglich sei. Das Bezirksamt sollte mögliche Standorte und die dann anfallenden Kosten auflisten und dem zuständigen Fachausschuss die Ergebnisse der Prüfung vorstellen. Wie ist hierzu der Sachstand?

 

Es wurden je 15 Nistkästen im Eichbaumpark und am Vierländerdamm zwischen Fersenweg und Spielplatz Gleisdreieck aufgehängt. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 375,00 €.

 

 

Petitum/Beschluss

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