Wahlkreiseinteilung für die Wahl zu den Bezirksversammlungen
Die Wahlkreiskommission informiert über das Ergebnis der Beratungen zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zu den Bezirksversammlungen im Bezirk Bergedorf und gibt der Bezirksversammlung Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 23. August 2021:
Die Präsidentin der Bürgerschaft hat am 11. Februar 2021 die Mitglieder der Wahlkreiskom-mission für die 22. Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft ernannt (Drs. 22/3267).
Die Wahlkreiskommission der Bürgerschaft hat auch die Aufgabe, für die Wahl zu den Bezirks-versammlungen über Änderungen der Wahlberechtigtenzahlen in den Bezirken zu berichten und darzulegen, ob und ggf. welche Änderungen der Wahlkreiseinteilung oder der Sitzvertei-lung auf die Wahlkreise sie im Hinblick darauf für erforderlich hält (§ 13 Abs. 5 Bezirksver-sammlungswahlgesetz - BezVWG). Diesen Bericht hat die Wahlkreiskommission der Bürger-schaft innerhalb von 27 Monaten nach Beginn der Wahlperiode des Europäischen Parlaments zu erstatten (§ 18 Abs. 6 BezVWG). Die Wahlperiode des Europäischen Parlaments hat mit der konstituierenden Sitzung am 2. Juli 2019 begonnen. Die Kommission muss daher ihren Bericht zu der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zu den Bezirksversammlungen bis zum 2. Ok-tober 2021 der Bürgerschaft zuleiten.
Der angefügten Anlage 1 sind die Wahlberechtigtenzahlen mit Stand 31. Dezember 2020 und der Anlage 2 die Entwicklung nach der Bevölkerungsvorausschätzung für den 31. Dezember 2023 sowie jeweils die Wahlkreiseinteilung in Ihrem Bezirk zu entnehmen.
Nach der Anzahl der Wahlberechtigten mit Stand vom 31. Dezember 2020 und auch nach der Bevölkerungsvorausschätzung für den 31. Dezember 2023 befinden sich alle Wahlkreise in-nerhalb des Toleranzbereichs einer Abweichung der Wahlberechtigten je Sitz vom Durch-schnitt von nicht mehr als +/- 15 Prozent. Es liegt auch kein Wahlkreis unmittelbar an oder auf der Rundungsgrenze zu einem Wahlkreissitz. Aus der Änderung der Anzahl der Wahlberechtigten in den Wahlkreisen folgt hiernach kein Änderungsbedarf.
Vor ihrem Beschluss möchte die Wahlkreiskommission den Bezirksamtsleitungen und Bezirks-versammlungen für ihren Bezirk sowie der Bezirksaufsicht Gelegenheit geben, zu der beab-sichtigten Empfehlung schriftlich Stellung zu nehmen.
Die Kommission hat mich als Vorsitzenden gebeten, Ihnen das dargestellte Beratungsergeb-nis bekannt zu geben und Ihnen mitzuteilen, dass - wenn Sie eine schriftliche Stellungnahme abgeben wollen - diese
bis zum 23. August 2021
erbeten wird. Wenn bis zu diesem Termin eine Stellungnahme von Ihnen nicht vorliegt, wird die Wahlkreiskommission davon ausgehen, dass Sie von der Gelegenheit zur Stellungnahme keinen Gebrauch machen wollen.
Bitte teilen Sie mir in Ihrer etwaigen Stellungnahme auch mit, ob Sie diese vor der Wahlkreis-kommission mündlich erläutern wollen. Für diesen Fall wollen Sie sich bitte Donnerstag, den 2. September 2021 - 16 Uhr, vormerken.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.