21-0017

Wahl von Mitgliedern und deren Vertretung für die Kommission für Stadtentwicklung

Mitteilung

Letzte Beratung: 27.06.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 17.1

Sachverhalt

 

Nach der Konstituierung der neuen Bezirksversammlungen im Zuge der Wahl der Bezirksversammlungen am 26. Mai 2019 sind aus jeder Bezirksversammlung zwei Mitglieder gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 Bauleitplanfeststellung und zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Bauleitplanfeststellungsgesetz in die Kommission für Stadtentwicklung zu wählen.

 

Die ehrenamtlichen Mitglieder werden für die Amtsdauer der Bezirksversammlung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Bauleitplanfeststellungsgesetz gewählt, müssen aber nicht selbst Mitglied der Bezirksversammlung sein.

 

Das Bezirksamt bittet die Fraktionen, sich auf zwei Mitglieder zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter zu einigen, damit diese in der Sitzung der Bezirksversammlung gewählt werden können.

 

Derzeit sind Herr Kleszcz (SPD) und Herr Kolwa (CDU) als Mitglieder sowie Herr Paape (LINKE) und Herr Scharnke (DIE GRÜNEN) als Vertreter der Bezirksversammlung Bergedorf in die Kommission für Stadtentwicklung gewählt.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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