21-1703

Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss

Beschlussvorlage

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27.04.2023
Sachverhalt

 

Die Wahl der Schöffeninnen und Schöffen sowie Jugendschöffeninnen und Jugendschöffen geschieht durch einen besonderen Ausschuss, der zu diesem Zweck bei jedem Amtsgericht zusammentritt (Schöffenwahlausschuss, § 40 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)). Er entscheidet auch über gegen die Vorschlagslisten erhobene Einsprüche.

 

Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzendem und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer (§ 40 Abs. 2 GVG). Für die Vertrauensleute sind jeweils Vertretungen zu wählen, wobei die einzelnen Vertretungen den jeweiligen Vertrauensleuten, die sie ggf. vertreten sollen, zuzuordnen sind.

 

Die Vertrauenspersonen und ihre Stellvertretungen werden aus den Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks von der Bezirksversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gehlt (§ 40 Abs. 3 Satz 1 GVG).

 

Die Fraktionen wurden gebeten, die erforderlichen 7 Vertrauensleute mit Vertretungr den Schöffenwahlausschuss zu benennen.

 

 

Die Fraktionen haben dem Bezirksamt nunmehr folgende Personen benannt:

 

SPD:

als Beisitzende: Dagmar Strehlow und Werner Omniczynski

 

als Vertretung: Karin Rogalski-Beeck und Ali Simsek

 

 

CDU:

als Beisitzer: Julian Emrich

als Vertreter: rg Froh

 

 

GRÜNE:

als Beisitzer:  Heribert Krönker und Jan Vlamyck

 

als Vertreterinnen: Anke Bendt-Soetedjo und Liesing Lühr

 

 

Die Linke:

als Beisitzer: Dr. Gerd Bomnüter

als Vertreter: Robert Gruber

 

 

FDP:

als Beisitzer: Stefan Kubat

als Vertreterin: Sonja Jacobsen

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt den benannten Beisitzenden und Vertretungenr den Schöffenwahlausschuss zu.

 

 

Anhänge

 

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