Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss
Die Wahl der Schöffeninnen und Schöffen sowie Jugendschöffeninnen und Jugendschöffen geschieht durch einen besonderen Ausschuss, der zu diesem Zweck bei jedem Amtsgericht zusammentritt (Schöffenwahlausschuss, § 40 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)). Er entscheidet auch über gegen die Vorschlagslisten erhobene Einsprüche.
Der Ausschuss besteht aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzendem und einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer (§ 40 Abs. 2 GVG). Für die Vertrauensleute sind jeweils Vertretungen zu wählen, wobei die einzelnen Vertretungen den jeweiligen Vertrauensleuten, die sie ggf. vertreten sollen, zuzuordnen sind.
Die Vertrauenspersonen und ihre Stellvertretungen werden aus den Einwohnern des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks von der Bezirksversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt (§ 40 Abs. 3 Satz 1 GVG).
Die Fraktionen wurden gebeten, die erforderlichen 7 Vertrauensleute mit Vertretung für den Schöffenwahlausschuss zu benennen.
Die Fraktionen haben dem Bezirksamt nunmehr folgende Personen benannt:
SPD:
als Beisitzende: Dagmar Strehlow und Werner Omniczynski
als Vertretung: Karin Rogalski-Beeck und Ali Simsek
CDU:
als Beisitzer: Julian Emrich
als Vertreter: Jörg Froh
GRÜNE:
als Beisitzer: Heribert Krönker und Jan Vlamyck
als Vertreterinnen: Anke Bendt-Soetedjo und Liesing Lühr
Die Linke:
als Beisitzer: Dr. Gerd Bomnüter
als Vertreter: Robert Gruber
FDP:
als Beisitzer: Stefan Kubat
als Vertreterin: Sonja Jacobsen
Die Bezirksversammlung stimmt den benannten Beisitzenden und Vertretungen für den Schöffenwahlausschuss zu.
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