22-0199

Wahl der Seniorenvertretungen nach HmbSenMitwG

Mitteilung

Letzte Beratung: 07.01.2025 Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration Ö 6

Sachverhalt

 

Alle vier Jahre werden gem. Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetz (HmbSenMitwG) die Delegiertenversammlungen und Seniorenbeiräte neu gebildet. 2025 ist es wieder soweit. Der Prozess ist hamburgweit zwischen BWFGB, Bezirken, dem Landesseniorenbeirat (LSB) sowie den bezirklichen Seniorenbeiräten abgestimmt.

 

Weitere Informationen zum hamburgweiten Verfahren sind u.a. den Anlagen zu entnehmen.

 

Am 7. April wird in Bergedorf die konstituierende Seniorendelegiertenversammlung (SDV) für die neue Amtszeit einberufen. Dort wird der bezirkliche Seniorenbeirat (BSB) gewählt. Dafür werden Gruppen, Vereine, Organisationen, die im Bezirk tätig sind, vom Bezirksamt angeschrieben und gebeten Delegierte vorzuschlagen. Auch ohne Zugehörigkeit zu einer Gruppe oder Organisation können Bergedorfer Bürger:innen, die über 60 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz im Bezirk haben, Delegierte der SDV werden und den BSB mit wählen. Dazu brauchen diese die Unterstützung von mindestens 20 weiteren, im Bezirk wohnenden Senioren. Der bezirkliche Seniorenbeirat und das Bezirksamt werden das Verfahren ab Januar durch gemeinsam abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit bewerben.

 

Die konstituierende SDV wird am 7. April im Haus im Park stattfinden.

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

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