21-0938

Wahl der Bezirksamtsleitung

Antrag

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Gremium
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17.06.2021
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Kramer und SPD-Fraktion

der BAbg. Rüssau und Grünen-Fraktion

der BAbg. Jacobsen und FDP-Fraktion

 

Bezirksamtsleiter Arne Dornquast gibt sein Amt vor Ablauf seiner Amtszeit auf, so dass eine Neuwahl der Bezirksamtsleitung erforderlich ist.

 

Die Bezirksamtsleitung muss sowohl über die bekannte formale, fachliche und persönliche Eignung verfügen, als auch vertrauensvoll und verlässlich mit den Fraktionen der Bezirksversammlung zusammenarbeiten, insbesondere mit den Mehrheitsfraktionen. Ferner ist zu beachten, dass die Bezirksamtsleitung nicht nur der Bergedorfer Verwaltung vorsteht, sondern auch das höchste politische Amt des Bezirkes bekleidet.

 

Die Fraktionen der SPD, Grünen und FDP haben aufgrund der Ergebnisse der Bezirksversammlungswahl von 2019 die Aufgabe für die politische Gestaltung des Bezirkes Bergedorf übernommen. Wie in einer parlamentarischen Demokratie üblich, gehört dazu auch die Verantwortung für die personelle Besetzung politischer Spitzenämter. Vor diesem Hintergrund soll auf eine Ausschreibung der Stelle der Bezirksversammlung verzichtet werden, wie es das Bezirksverwaltungsgesetz in § 34, Abs. 2, Satz 2 BezVG ausdrücklich vorsieht: „Von einer Ausschreibung kann abgesehen werden, wenn die Bezirksversammlung dies mit der Mehrheit ihrer Mitglieder beschließt.“

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stelle der Bezirksamtsleitung Bergedorf wird gemäß § 34, Abs. 2, Satz 2 BezVG nicht öffentlich ausgeschrieben.
  2. Die Bezirksversammlung wählt in ihrer August-Sitzung gemäß § 34, Abs. 1, Satz 1 BezVG eine neue Bezirksamtsleitung.

 

 

Anhänge

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