Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2024 - 2028
Die laufende Amtsperiode der bei den hamburgischen Gerichten tätigen Schöffinnen und Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Für die am 01.01.2024 beginnende nächste fünfjährige Amtsperiode sind die Schöffinnen und Schöffen neu zu wählen.
Das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg haben ihren jeweiligen Bedarf für diese Amtsperiode bestimmt. Gemäß der Aufforderung des Amtsgerichtes Hamburg sind in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen 2024 – 2028 für den Bezirk Bergedorf mindestens 490 vorzuschlagenden Schöffinnen und Schöffen aufzunehmen.
Für die Aufnahme in die abschließende Vorschlagsliste ist gemäß § 36 Abs.1 Satz 2 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bezirksversammlung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich.
Die beschlossene Liste wird zur öffentlichen Bekanntmachung im Bezirksamt Bergedorf, Wentorfer Straße 38, im Eingangsbereich in der Zeit vom 8.-12. Mai 2023 für jedermann zur Einsicht ausgelegt.
Die Auswahl von Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen für das Amtsgericht und das Landgericht erfolgt später durch den Schöffenwahlausschuss.
Die Bezirksversammlung stimmt der Aufnahme der in der Anlage aufgeführten Personen in die Schöffenvorschlagsliste 2024 - 2028 zu.
Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen 2024 - 2028 – nicht öffentlich