20-1075.01

Vorschlag für zusätzliche Beachvolleyballfelder

Mitteilung

Sachverhalt

Standorte für Beachvolleyballssen einigen Rahmenbedingungen entsprechen. Allen voran muss die Fläche weit genug von der Bebauung entfernt liegen, um Konflikte mit Anwohnern auf Grund von Lärmemissionen zu vermeiden. Hinzu kommt, dass die Fläche einsehbar und bereits eine passende Nutzung vorhanden ist. Damit ist einerseits eine gewisse soziale Kontrolle gehrleistet. Andererseits kann man dann davon ausgehen, dass die Anlage auch genutzt wird, da es seitens des Bezirksamtes nicht leistbar ist, eine Bedarfsanalyse durchzuführen. Die folgenden zwei Standorte erfüllen diese Voraussetzungen:

 

  1. Grünzug Allermöhe (Allermöher See)

Seit Jahren gibt es bereits ein gut genutztes Beachvolleyballfeld. Mit der Badeaufsicht (SiWa) hat man für die überwiegende Nutzungszeit eine Präsenz vor Ort.

Bei der Befragung der Nutzer des Grünzugs im Sommer/Herbst 2016 stellte sich heraus, dass es den begründeten Wunsch nach einem zweiten Feld gibt. Dies würde die zur Vergung stehende Fläche auch hergeben.

  1. Hohendeicher See auf Höhe der Surfanlage

Der Standort bietet sich an, da mit der Surfanlage eine ergänzende Nutzung vorhanden ist. Die Surfschule und der örtlich Kiosk stellen eine soziale Kontrolle dar. Die nächste Bebauung ist ausreichend weit weg, so dass mit keinen Konflikten zu rechnen ist.

Die Betreiber der Surfschule würden den Bau einer Beachvolleyballanlage begrüßen.

 

Weitere geeignete Standorte sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

Das Bezirksamt meldet diese Flächen beim „Masterplan Activ City“ an, aus dem dann auch die Finanzierung erfolgen würde.

Die Trägerschaft bleibt beim Bezirksamt.

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine