20-1075

Förderung des Parksports: Frei zugänglicher Beachvolleyballplatz für Bergedorf - beschlossene Fassung

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Springborn und SPD-Fraktion

 

Beachvolleyball erfreut sich in Hamburg steigender Beliebtheit. Spätestens seit den olympischen Spielen 2016, bei denen die Hamburger Beachvolleyballerinnen die Goldmedaille gewannen, nutzen immer mehr Vereins- und Freizeitspieler die vorhandenen Spielflächen.

Damit der Hamburger Breiten- und Freizeitsport weiterhin wachsen kann, hat die Stadt Hamburg beschlossen, den Parksport in Hamburg zu fördern. In jedem Hamburger Bezirk soll der Parksport gefördert werden, indem u.a. eine frei zugängliche Beachvolleyball-Anlage entsteht bzw. eine vorhandene Beachvolleyball-Anlage nach einheitlichem Standard ertüchtigt wird (vgl. Bürgerschaftsdrucksache 21 / 7031).

Die Förderung des Parksports bietet die Chance, dass mehr Menschen unserer Stadt und unseres Bezirks in ihrer Freizeit Sport machen können. Frei zugängliche Beachvolleyball-Anlagen bieten die Möglichkeiten, eine beliebte Sportart ausüben zu können, ohne dass dafür für die Nutzer/innen Kosten anfallen bzw. festgelegte Trainingszeiten eingehalten werden müssen.

Auch in Bergedorf können dadurch Parkflächen noch attraktiver werden und das Sportangebot des Bezirks kann um eine weitere Komponente ergänzt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung Bergedorf begrüßt die Förderung des Parksports und spricht sich für die Errichtung einer freizugänglichen Beachvolleyball-Anlage im Bezirk Bergedorf auf.
  2. Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber der zuständigen Fachbehörde für eine Realisierung dieser Maßnahme(n) einzusetzen.
  3. Der Fachausschuss für Sport und Bildung berät in seiner März-Sitzung über Standortvorschläge des Ausschusses. Diese Standorte sollen vom Bezirksamt bezüglich der Umsetzbarkeit geprüft werden.
  4. Das Bezirksamt wird aufgefordert, (in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbehörden) Vorschläge für mögliche Standorte für eine Beachvolleyball-Anlage zu entwickeln und diese (zusätzlich zu den Standortvorschlägen des Ausschusses für Sport und Bildung) bezüglich der Umsetzbarkeit zu prüfen.
  5. Die Ergebnisse der Umsetzbarkeitsprüfung für die Standorte werden vor einer endgültigen Standortentscheidung im Fachausschuss für Sport und Bildung zur Diskussion und Abstimmung vorgestellt.
  6. Das Bezirksamt stellt im Ausschuss für Sport und Bildung vor, welche Ideen, Ansätze, Möglichkeiten und Konzepte es darüber hinaus gibt, um den Parksport im Bezirk Bergedorf zu fördern.

 

 

Anhänge

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