Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Bergedorf 112 (Bergedorfer Tor) einschließlich Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramm hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Zustimmung zum Planentwurf
Berichterstatter: Herr Gabriel
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.01.2017 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Zustimmung zum Planentwurf für das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Bergedorf 112 (Bergedorfer Tor) einschließlich Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms (Drs. 20-0649.01) beraten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich um ein Vorbehaltspetitum handele mit dem zunächst dem Bezirksamtsleiter ein Prüfauftrag erteilt werde, ob der vorhabenbezogene Bebauungsplan im Sinne von § 12 BauGB umgesetzt werden könne. Erst nach positivem Ergebnis und Genehmigung der BSW solle der Bebauungsplan festgestellt werden.
Der Fachausschuss hat noch diverse Fragen zu der Drucksache, u.a. zum Durchführungsvertrag und zu den Bauanträgen, die alle erst im nichtöffentlichen Teil der Beratungen beantwortet werden können. In diesen Informationen sehen die Ausschussmitglieder wichtige Aspekte für ihre Entscheidung und wollen erst nach Kenntnis über diese Vorlage beschließen.
Am Ende der nichtöffentlichen Beratungen über das Vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren beantragt die SPD-Fraktion, das Petitum zu Punkt 3 mit einem vorletzten Satz zu ergänzen: „Über das Ergebnis der Prüfung soll dem Stadtentwicklungsausschuss berichtet werden.“
Das so abgeänderte Petitum wird einstimmig vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen.
Die Bezirksversammlung schließt sich diesem Petitum an.
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