21-0640

Vorfahrt für Radfahrer*innen - geänderte Fassung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.02.2021
07.12.2020
Ö 10
26.11.2020
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Die Alte Holstenstraße ist zwischen dem Kreisel Weidenbaumsweg /Alte Holstenstraße / Ernst-Mantius-Straße und Vierlandenstraße eine Fußgängerzone, welche ganztägig für den Radverkehr freigegeben ist. Sie stellt eine vielbefahrene Verbindung für den Radverkehr dar. In Höhe der Kirche St. Petri und Pauli trifft diese auf die Vierlandenstraße. Für den Fußverkehr gibt es dort einen Zebrastreifen. Bei dem Zebrastreifen haben die Fußgänger*innen Vorfahrt vor dem Kfz-Verkehr. Fahrradfahrer*innen, welche den Radweg der Vierlandenstraße nutzen und in die Alte Holstenstraße wollen, müssen dem Kfz-Verkehr Vorfahrt gewähren. Dies führt an der Stelle zu Unklarheiten, sowohl für den Kfz-Verkehr als auch für Fahrradfahrer*innen. Fahrradfahrer*innen, welche aus der Alten Holstenstraße kommen, müssen an dieser Stelle auf der Vierlandenstraße weiterfahren. Dieses Einfahren auf die Vierlandenstraße ist durch das Kopfsteinpflaster sehr unangenehm. Viele Fahrradfahrer*innen nutzen daher und durch die nicht vorhandene Markierung fälschlicher Weise den gegenüberliegenden Radweg. 

 

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen: 

  1. Der Bezirksamtsleiter setzt sich dafür ein, dass dem Radverkehr, welcher vom Radweg der Vierlandenstraße kommt, an dieser Stelle Vorfahrt gegenüber dem Kfz-Verkehr gewährt wird.
  2. Der Bezirksamtsleiter berichtet der Bezirksversammlung bis Ende Januar 2021 über die Ergebnisse seiner Bemühungen.

 

Anhänge

---