22-0339

Vorfahrregelung am Brookdeich und Pollhof

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.12

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Gündogan, Veit, Roßborg und SPD-Fraktion

Der Bahnübergang der Nebenbahn Bergedorf-Geesthacht über die Straße Pollhof wurde saniert. Nach der Sanierung wurde die seit mehr als 50 Jahren bestehende Vorfahrtsregelung geändert: Nun hat die kaum befahrene Einbahn-Nebenstraße Brookdeich Vorfahrt gegenüber der Durchgangsstraße Pollhof, während zuvor Vorfahrt für den Verkehr auf der Straße Pollhof galt. Zugleich wurde ebenfalls die Zufahrt in den Brookdeich seit dem 24.03. voll gesperrt, sodass die Anwohnerinnen und Anwohner einen Umweg fahren müssen.

mtlicher Verkehr inklusive der Buslinie 225 muss nun sowohl am neuen Stopp-Schild am Brookdeich sowie der Rothenhauschaussee gleich zwei Mal stoppen. Dies sorgt für Unmut bei jenen, die täglich mit Rad, Auto und Bus auf dem Pollhof Richtung Bergedorf fahren und nun jetzt jedes Mal stoppen müssen - und das oft für nichts, denn auf der Einbahnstraße Brookdeich ist wenig Verkehr.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie ist die weitere Planung hinsichtlich der Aufhebung der Vollsperrung der Zufahrt Brookdeich?
  2. Weshalb wurde die Vorfahrtsregel hier verändert?
  3. Inwieweit ist die derzeitige Änderung der Vorfahrtsregelung an dieser Stelle als dauerhaft angelegt?
  4. Werden die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss beobachtet?
  5. Ist der Verwaltung bekannt, ob eine Auswirkung auf die Pünktlichkeit des Linienverkehrs festzustellen ist?
  6. Unter welchen Umständen ist eine Rückkehr zur bisherigen Regelung mit Vorfahrt für die Straße Pollhof denkbar?
Petitum/Beschluss

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Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

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Lokalisation Beta
Brookdeich Rothenhauschaussee

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