21-0203

Verteilungsvorschlag 2020 zur Rahmenzuweisung "Förderung der Erziehung in der Familie" (PSP-Element 3-22703010-100001.04)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.11.2019
Sachverhalt

 

I. Grundsätzliche Erläuterungen / Rechtsgrundlagen

 

Das PSP 3-22703010-100001.04 ist Bestandteil der Rahmenzuweisung „rderung der Erziehung in der Familie“ (Fachbehörde: PSP-Element: 1-254.09.02.605.001). Aus dem zur Verfügung gestellten Budget sind die Zuwendungen für die Einrichtungen und Projekte der Familienrderung zu bestreiten. Die nachfolgende Verteilung basiert auf den Ergebnissen der mit den Trägern durchgeführten Antragsannahmegespräche.

 

Inhaltliche Grundlage der Förderung sind die §§ 16 18 des SGB VIII sowie die Globalrichtlinie „Familienrderung und -beratung im Rahmen der Jugendhilfe“. Danach sollen die Angebote und Maßnahmen der Familienförderung und -beratung Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen. Im Vordergrund stehen dabei vorbeugende Hilfen mit dem Ziel, Probleme bei der Erziehung von jungen Menschen zu überwinden und Entwicklungsstörungen zu vermeiden.

 


II. Verfügbares Finanzvolumen

 

Nach gegenwärtigem Planungsstand werden dem Bezirksamt für das Jahr 2020 in der Rahmenzuweisung „rderung der Erziehung in der Familie“ folgende Mittel zur Verfügung stehen.

 

PSP 3-22703010-100001.04 (Förderung der Erziehung in der Familie)

425.000 €

 

 

 

 

 III. Antragsvolumen

 

Das Antragsvolumen beträgt

              485.770 €

      

 

 

IV. Zur Verteilung

 

Die dem Bezirksamt vorliegenden Einzelanträge wurden formal und inhaltlich geprüft und in einem Antragsannahmegespräch konkretisiert. Der Verteilungsvorschlag der Verwaltung sowie kurze Projektbeschreibungen sind den folgenden Anlagen zu entnehmen.

 

 

V. Verteilung

 

Der Verteilungsvorschlag beläuft sich auf

425.000 €

 

 

Weiteres:

 

Die Träger machten in den Antragannahmegesprächen darauf aufmerksam, dass es unterjährig bei den beantragten Projekten zu Einschränkungen des Angebotes kommen könnte, sofern kein Ausgleich der Mittel stattfindet.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Verteilungsvorschlag zu.


 

Anhänge

 

 VII. Übersicht Anträge 2020

 

 

PSP-Element 3-22703010-100001.04 - Förderung der Erziehung in der Familie
Haushaltsjahr 2020

Pr.Knz.

Projekte (und Träger)

Zuwendungs- vorschlag 2019

Antrag 2020

Vorschlag 2020

F 01

tterzentrum Bergedorf
(Leben mit Kindern e.V.)

              29.600 €

   43.970 €

   29.600 €

F 02

KiFaZ Neuallermöhe
(Sprungbrett e.V.)

             233.500 €

263.000 €

233.500 €

F 04

Erziehungsberatung
(Diakonisches Werk)

                5.000 €

     5.000 €

     5.000 €

F 05

KiFaZ Lohbrügge
(Sprungbrett e.V.)

             156.900 €

173.800 €

156.900 €

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme:

             425.000 €

485.770 €

425.000 €

 

 

 

VIII. Kommentar

 

Die  Rahmenzuweisung „rderung der Erziehung in der Familie“ wurde ab dem Haushaltsjahr 2019 strukturell um 8.000 € verstärkt. Der Betrag fließt in den Bereich Zuwendungen und wird in vollem Umfang verteilt.

 

Ansatz 2018

417.000 €

Erhöhung

8.000 €

Ansatz ab 2019

425.000 €


 

Anlagen:

Projektdatenblätter 2020

 

 

 

tterzentrum Bergedorf“ (Leben mit Kindern e.V.)

 

 

Projektkennziffer F 01

 

Projektinformation

Plan

Hauptamtliches Personal

0

Honorarkräfte

7

Ehrenamtliche

5

Eigenmittel / Einnahmen

6.550

Zuwendung gemäß Verteilungsvorschlag

29.600 €

BesucherInnenzahlen (p.A.)

4200

Stammbesucherinnen/Stammbesucher (pro Woche)

50

Öffnungstage (pro Woche)

5

chentliche Öffnungsstunden*

22,5

Gruppenangebote

10

Jahresöffnungszeit in Kalenderwochen**

48

* die wöchentlichen Öffnungszeiten können saisonal nachfrageorientiert variieren

 Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag**

Sonntag

 

10.00-12.00

 

10.00-12.00

 

15.00-17.00

 

10.30-11.15

 

Raumüberlassung für Familienfeiern

*zusätzlich div. Gruppenangebote an den Wochentagen

 

 

Ziele der Leistung / Fachliche Bewertung

 Das Mütterzentrum Bergedorf bietet Müttern und Vätern, sowie deren Kinder einen Raum für Begegnung und Austausch. Das Angebot hilft Isolation zu vermeiden, bietet den Müttern und Vätern Beratung und Unterstützung und den Kindern Spielmöglichkeiten mit anderen Kindern.

Das Mütterzentrum wird ausschließlich von ehrenamtlichem Engagement getragen. Zielgruppe sind Mütter, Väter, Großeltern aller Nationalitäten mit Kinder zwischen 0 und 6 Jahren. Das Mütterzentrum bietet ein vielfältiges Kursangebot zu den Themen Versorgung, Gesundheitsfürsorge, zu Erziehungsfragen sowie Spiel- und Krabbelgruppen, orientiert am Alter der Kinder.

Der Träger hat im Rahmen des Antragsannahmeverfahrens eine dezidierte Leistungsbeschreibung vorgelegt. Der Bedarf ist planerisch begründet, die weitere Förderung fachlich geboten. Aus fachlicher Sicht wird daher empfohlen, dem Verteilungsvorschlag in der vorgesehenen Höhe zuzustimmen.


 

 

 

Kinder- und Familienzentrum Neu-Allermöhe“

(Sprungbrett e.V.)

 

 

Projektkennziffer F 02

 

 

  Projektinformation Neuallermöhe

Plan

Hauptamtliches Personal (Stellen)

2,5

Honorarkräfte

7

Eigenmittel / Einnahmen

24.238

Zuwendung gemäß Verteilungsvorschlag

         233.500

chentliche Öffnungszeiten (Stunden)

49

Gruppenangebote

10

Offene Angebote

9

Feste und Veranstaltungen

11

Wochenendöffnungszeiten

Ja

Jahresöffnungszeit (Schließzeiten analog zu Lohbrügge)

49

Besucherzahlen ganzjährig

22.050

Stammnutzer pro Woche

500

 

Öffnungszeiten:

 

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

9.00-18.00

9.00-18.00

9.00-18.00

9.00-18.00

9.00-15.00

*9.00-13.00

*15.00-18.00

* diverse Gruppenangebote, punktuelle Wochenendveranstaltungen

 

Ziele der Leistung / Fachliche Bewertung

 

Die Leistungen der Kinder- und Familienzentren können grundsätzlich von allen Menschen in Anspruch genommen werden. Im Alltag werden sie jedoch vor allem von belasteten und einkommensschwachen Familien, von Alleinerziehenden und von Familien mit Migrationshintergrund genutzt. Dem Rahmenkonzept liegt der Gedanke der Prävention zu Grunde somit geht es vor allem darum, die Selbsthilfekräfte von Familien und von alleinerziehenden Müttern und Vätern zu stärken. Dabei bildet die Koordination von Unterstützungs- und Bildungsleistungen aus unterschiedlichen Bereichen der Jugendhilfe, der Gesundheitsvorsorge, dem Schulbereich, sowie der Existenzsicherung den Schwerpunkt. In Einzelfällen erfolgt die Begleitung bei Behördengängen und auf Wunsch (und nach Möglichkeit) die Durchführung von Hausbesuchen.

Die Kinder- und Familienhilfezentren initiieren und organisieren Fachveranstaltungen und Fachberatungen, sie arbeiten eng mit anderen Trägern und Institutionen zusammen und bringen sich in die Stadtteilarbeit ein. Durch ihre Lage in den Stadtteilen ergeben sich für Ratsuchende kurze Wege.

Der Träger hat im Rahmen des Antragsannahmeverfahrens eine dezidierte Leistungsbeschreibung vorgelegt. Der Bedarf ist planerisch begründet, die weitere Förderung fachlich geboten. Aus fachlicher Sicht wird daher empfohlen, dem Verteilungsvorschlag in der vorgesehenen Höhe zuzustimmen.


 

 

 

Kirchliche Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen“ (Diakonisches Werk Hamburg)

 

 

Projektkennziffer F 04

  

Projektinformation

Plan

Hauptamtliches Personal (in Std.)

1

Anzahl der Honorarkräfte

2

Veranschlagte Eigenmittel / Einnahmen

5.192,50

Zuwendung gemäß Verteilungsvorschlag

5.000 €

chentliche Öffnungszeiten

*)

Jahresöffnungszeit in Kalenderwochen

46

Fallzahl p.A.

35 (Familien/Einzelpersonen)

*) Erreichbarkeit per Telefon donnerstags von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr; Termin nach Vereinbarung

 

Ziele der Leistung / Fachliche Bewertung

 

Der Träger leistet auf der Grundlage der §§ 16-18 SGB VIII Beratung in Erziehungsfragen, bei Ehe- und Partnerschaftsproblemen sowie in allgemeinen Lebensfragen. Diese kann auch in krisenhaft zugespitzten Situationen, oder als „Überbrückung“ in ein anders z.B. in ein therapeutisches Setting erfolgen. Ein wichtiges Erfolgskriterium ist die Zufriedenheit der Ratsuchenden. Der Träger liest diese an der Häufigkeit der Empfehlung durch Dritte ab und erfragt sie systematisch am Ende eines Beratungszyklus. Erfahrene Fachkfte beraten auf Honorarbasis und Terminvereinbarung.

 

Der Träger hat im Rahmen des Antragsannahmeverfahrens eine dezidierte Leistungsbeschreibung vorgelegt. Der Bedarf ist planerisch begründet, die weitere Förderung fachlich geboten. Es wird daher empfohlen, dem Verteilungsvorschlag in der vorgesehenen Höhe zuzustimmen.


  

 

Kinder- und Familienzentrum Lohbrügge“ (Sprungbrett e.V.)

 

 

Projektkennziffer F 05

 

 

  Projektinformation Lohbrügge

Plan

Hauptamtliches Personal (Stunden pro Woche)

1,6

14,5 Std. Beratung

39 Std. Beratung

Honorarkräfte

11

Eigenmittel / Einnahmen

21.601

Verteilungsvorschlag

156.900

chentliche Öffnungszeiten (Stunden)

48

Beratungskontakte p.A.

740

Gruppenangebote

11

Tagesausflüge

3

Ferien- und Wochenendfahrten

0

Wochenendöffnungszeiten

Ja

Jahresöffnungszeit in Kalenderwochen

*49

Besucherzahlen ganzjährig

10.000

Stammnutzer pro Woche

300

*Schließzeiten: 2 Wochen im Sommer und 1 über Weihnachten

Öffnungszeiten*

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag

9.30-18.00

9.30-18.00

9.30-18.00

9.30-18.00

9.30-15.00

10.00-13.00

 

 *zzgl. diverse Gruppenangebote

 Ziele der Leistung / Fachliche Bewertung

 

Die Leistungen der Kinder- und Familienzentren können grundsätzlich von allen Menschen in Anspruch genommen werden. Im Alltag werden sie jedoch vor allem von belasteten und einkommensschwachen Familien, von Alleinerziehenden und von Familien mit Migrationshintergrund genutzt. Dem Rahmenkonzept liegt der Gedanke der Prävention zu Grunde und so geht es den Zentren vor allem darum, die Selbsthilfekräfte von Familien und von  alleinerziehenden Müttern und Vätern zu stärken. Dabei bildet die Koordination von Unterstützungs- und Bildungsleistungen aus unterschiedlichen Bereichen den Schwerpunkt. In Einzelfällen erfolgt die Begleitung bei Behördengängen und auf Wunsch (und nach Möglichkeit) die Durchführung von Hausbesuchen.

Die Kinder- und Familienhilfezentren initiieren und organisieren Fachveranstaltungen und Fachberatungen, sie kooperieren bei speziellem Beratungsbedarf mit anderen Trägern und Institutionen und sie fördern daneben Angebote zur Selbsthilfe und bringen sich in die Stadtteilarbeit ein. Durch ihre Lage in den Stadtteilen ergeben sich für Ratsuchende kurze Wege. 

Der Träger hat im Rahmen des Antragsannahmeverfahrens eine dezidierte Leistungsbeschreibung vorgelegt. Der Bedarf ist planerisch begründet, die weitere Förderung fachlich geboten. Aus fachlicher Sicht wird daher empfohlen, dem Verteilungsvorschlag in der vorgesehenen Höhe zuzustimmen.